Fremdes Eigentum entsorgen
Ein ehemaliger Freund meines Bruders hat vor längerer Zeit bei ihm gewohnt. Eine Tasche mit Klamotten und ein Karton mit div. Unterlagen liegen noch immer bei ihm rum. Nun will er diese Sachen endlich loswerden. Der Freund wurde kontaktiert mit der Bitte, die Sachen abzuholen, ansonsten werden wir sie entsorgen. Nun sagt dieser aber, dass wir die Sachen ihm bringen bzw per Post zukommen lassen sollen, ansonsten wird er einen Anwalt einschalten. Meine Frage ist, was dann geschieht?! Sind wir verpflichtet, ihm die Sachen zu schicken? Was ist, wenn wir die Sachen entsorgen?
Danke für eure Antworten!
7 Antworten
Ich würde es ihm nur schicken, wenn er die Kosten übernimmt, ansonsten ab in die Tonne oder Keller.
nein es sind seine sachen also muss er die auch holen...
das jeder dahergelaufene niemand immer mit anwälten droht. am ende kann er sich nichtmal ein beratunsgespräch mit denen leisten.
ich würds ihm per nachname mit 15 euro bearbeitungsgebühr schicken.
Der Gute hat bei deinem Bruder gewohnt und hat seine Sachen beim Auszug dort stehen lassen,dann ist es selbstverständlich,dass er sie selbst abholt oder abholen lässt.
Es ist nicht eure Aufgabe,ihm die Sachen zu bringen bzw. ihm zu schicken.
Schickt ihm per Einwurfeinschreiben eine letzte Aufforderung zur Abholung und zwar mit einer Frist von zwei bis drei Wochen mit dem Hinweis,dass die Sachen entsorgt werden,wenn sie bis zum Ablauf der Frist nicht abgeholt werden.Kopie des Schreibens natürlich aufbewahren.
Schickt das doch als unfreies Paket, dann muss der Empfänger das Porto zahlen, die kleine Mühe sollte es wert sein, das Zeug loszuwerden. Wenn da Papiere dabei sind, könnten die ja wichtig sein, und er bekommt irgendwann Probleme. Verpflichtet ist Dein Bruder allerdings nicht, das aufzuheben oder zuzustellen, wenn der Besitzer nicht mehr da wohnt.