einbehaltenes Führungszeugnis
Trotz einiger Anrufe hat mein ehemaliger Arbeitgeber das polizeiliche Führungszeugnis nicht an mich zurückgeschickt. Es ist doch mein Eigentum. Er hat die Ausgaben nicht erstattet. Von der Personalabteilung kommt nur die Antwort. Das behalten wir grundsätzlich ein. Rechtslage mit §.
3 Antworten
Sofern mit dem Arbeitgeber keine andere Vereinbarung getroffen wurde (Einbehaltung vom Führungszeugnis auch nach Arbeitsbeendigung etc.) ist er verpflichtet, es Dir auszuhändigen. Es ist Dein Eigentum.
Er kann hier höchstens eine Erstattung der Kosten an Dich fordern - sofern er das Zeugnis bezahlt hat. Wenn er das nicht getan hat, gibt es keine Grundlagen zur Einbehaltung.
Keine Ahnung, was er mit der Einbehaltung bezwecken will ... aber schon der Spruch "behalten wir grundsätzlich ein" - lustig ...
Guck in den Arbeitsvertrag. Gibt es dort keine Regelung in dieser Hinsicht mit dem Zeugnis, ist er zur Herausgabe an Dich verpflichtet!
Dann forderst Du es schriftlich (mgl. per Einschreiben) vom Arbeitgeber mit Fristsetzung zurück.
Notfalls merkst Du an, das er bei Nichteinhaltung der Frist mit rechtlichen Konsequenzen Deinerseits zu rechnen hat. Mach ich auch so, fruchtet immer ;-)
Egal, welche Unterlagen beim AG landen, sofern nicht anders vereinbart, hat er diese grundsätzlich bei Beendigung eines Dienstverhältnisses zurückzugeben. Ob er will, oder nicht. Gilt bei Bewerbungsunterlagen genauso.
Das sehe ich auch so. Und deswegen bekommtter es heute per Eiinschreiben. Danke.
Gern geschehen ...
Preisliste lt. Aushang.
Wenn es älter als 3 Monate ist bringt das Führungszeugnis nichts mehr.
Ein neuer arbeitgeber wird auch ein aktuelles wollen
Es ist aber nicht 3 Monate alt.
Danke, es steht darüber nichts im Arbeitsvertrag.