einbehaltenes Führungszeugnis

3 Antworten

Sofern mit dem Arbeitgeber keine andere Vereinbarung getroffen wurde (Einbehaltung vom Führungszeugnis auch nach Arbeitsbeendigung etc.) ist er verpflichtet, es Dir auszuhändigen. Es ist Dein Eigentum.

Er kann hier höchstens eine Erstattung der Kosten an Dich fordern - sofern er das Zeugnis bezahlt hat. Wenn er das nicht getan hat, gibt es keine Grundlagen zur Einbehaltung.

Keine Ahnung, was er mit der Einbehaltung bezwecken will ... aber schon der Spruch "behalten wir grundsätzlich ein" - lustig ...

Guck in den Arbeitsvertrag. Gibt es dort keine Regelung in dieser Hinsicht mit dem Zeugnis, ist er zur Herausgabe an Dich verpflichtet!

Namenotontopic 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 12:57

Danke, es steht darüber nichts im Arbeitsvertrag.

trowtnAuegarF  21.11.2014, 13:00
@Namenotontopic

Dann forderst Du es schriftlich (mgl. per Einschreiben) vom Arbeitgeber mit Fristsetzung zurück.

Notfalls merkst Du an, das er bei Nichteinhaltung der Frist mit rechtlichen Konsequenzen Deinerseits zu rechnen hat. Mach ich auch so, fruchtet immer ;-)

Egal, welche Unterlagen beim AG landen, sofern nicht anders vereinbart, hat er diese grundsätzlich bei Beendigung eines Dienstverhältnisses zurückzugeben. Ob er will, oder nicht. Gilt bei Bewerbungsunterlagen genauso.

Namenotontopic 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 13:02
@trowtnAuegarF

Das sehe ich auch so. Und deswegen bekommtter es heute per Eiinschreiben. Danke.

Preisliste lt. Aushang.

Wenn es älter als 3 Monate ist bringt das Führungszeugnis nichts mehr.

Ein neuer arbeitgeber wird auch ein aktuelles wollen

Namenotontopic 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 12:43

Es ist aber nicht 3 Monate alt.