Während der Arbeitszeit zur Zeugenaussage?

9 Antworten

Nur wenn du bei Gericht als Zeuge aussagen musst, muss dein Arbeitgeber dich freistellen. Bei der Polizei kannst du auch einen anderen Terim vereinbaren.

Von Experte Familiengerd bestätigt

Entgegen der bisherigen Antworten:

ich lese aus der Frage, dass es sich noch nicht um das Gericht sondern die Polizei handelt, die dich als Zeuge hören soll? Dass "abends" eine Gerichtsverhandlung stattfindet ist unwahrscheinlich.

Ruf dort an und vereinbare einen Termin der passt.

Ansonsten: Du hast vor Gericht eine Erscheinungspflicht, falls es denn später zu einer solchen Verhandlung kommen sollte. Die Vorladung geht normalerweise so rechtzetig ein, dass man das mit dem Arbeitgeber absprechen kann. Du erhältst eine Auslagenvergütung, falls dies notwendig ist.

TeAmoXVII 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 09:19

Ja ist tatsächlich nur Vernehmung, nicht das Gericht 😂

Auch wenn es sich um eine Angelegenheit handeln würde, müsste Dich Dein Arbeitgeber freistellen...

Familiengerd  01.04.2022, 22:20

Und was soll "Auch wenn es sich um eine Angelegenheit handeln würde" heißen?

Ja, er muss dich freistellen, ohne Bezahlung.

Das Geld bekommst von der Gerichtskasse als Entschädigung, musst anmelden da.

Für jede Aussage vor Gericht, auch wenn es zb um deine eigene Scheidung ginge.

Familiengerd  01.04.2022, 22:19

Siehe die richtigen Antworten von Eckengucker und Still!

Wenn du offiziell zur Aussage vorgeladen wurdest, dann muss dich der Arbeitgeber dafür freistellen.

Als Beleg dafür bitte eine Kopie der Vorladung dem Chef geben.

Familiengerd  01.04.2022, 22:21

Siehe die richtigen Antworten von Eckengucker und Still!