Während der Arbeitszeit zur Zeugenaussage?
Hallo miteinander,
Zwei Kunden meines Betriebs haben sich geprügelt und ich soll kommenden Montag gegen Abend als Zeuge angehört werden. Allerdings habe ich um diese Uhrzeit auch meine Spätschicht.
Muss mich mein Arbeitgeber freistellen oder wie ist das? Schließlich geht es um etwas, was ich als Angestellter in unserem Betrieb bei der Schlägerei beobachtet habe.
9 Antworten
Nur wenn du bei Gericht als Zeuge aussagen musst, muss dein Arbeitgeber dich freistellen. Bei der Polizei kannst du auch einen anderen Terim vereinbaren.
Entgegen der bisherigen Antworten:
ich lese aus der Frage, dass es sich noch nicht um das Gericht sondern die Polizei handelt, die dich als Zeuge hören soll? Dass "abends" eine Gerichtsverhandlung stattfindet ist unwahrscheinlich.
Ruf dort an und vereinbare einen Termin der passt.
Ansonsten: Du hast vor Gericht eine Erscheinungspflicht, falls es denn später zu einer solchen Verhandlung kommen sollte. Die Vorladung geht normalerweise so rechtzetig ein, dass man das mit dem Arbeitgeber absprechen kann. Du erhältst eine Auslagenvergütung, falls dies notwendig ist.
Ja ist tatsächlich nur Vernehmung, nicht das Gericht 😂
Auch wenn es sich um eine Angelegenheit handeln würde, müsste Dich Dein Arbeitgeber freistellen...
Und was soll "Auch wenn es sich um eine Angelegenheit handeln würde" heißen?
Ja, er muss dich freistellen, ohne Bezahlung.
Das Geld bekommst von der Gerichtskasse als Entschädigung, musst anmelden da.
Für jede Aussage vor Gericht, auch wenn es zb um deine eigene Scheidung ginge.
Siehe die richtigen Antworten von Eckengucker und Still!
Wenn du offiziell zur Aussage vorgeladen wurdest, dann muss dich der Arbeitgeber dafür freistellen.
Als Beleg dafür bitte eine Kopie der Vorladung dem Chef geben.
Siehe die richtigen Antworten von Eckengucker und Still!