Erschießen Polizisten angefahrene Rehe?
Ich habe jetzt schon sehr oft in dokus und berichten gehört das wenn man nach einem wildunfall die polizei rift und das tier noch am leben bzw leiden ist die polizei das tier mit der dienstwaffe erlösen kann/darf.
Jetzt meinte mein fahrlehrer dass das nicht stimmt. Was denn nun?
8 Antworten
Machen sie, brauchen einen Sachkundenachweis.
gm §4 Abs. 1 TierSchG
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
Natürlich dürfte es jeder Autofahrer auch mit seinem Jagdmesser machen, mit Sachkundenachweis. Aber was sagt da der Jagdpächter? Der hat doch einen zivilrechtlichen Anspruch, selbst zu bestimmen und es zu untersagen?
Mitnehmen darf der Autofahrer das Reh auch nicht.
Quatsch
Doch das stimmt. Das machen die, aber auch eher selten. Aber nur wenn kein Förster/Jäger sowieso der für den Landkreis in solchen Sachen zuständig ist, erreichbar ist.
Wenn der Jagdpächter nicht schnell genug vor Ort ist, kann der Polizist durchaus selbst zur Waffe greifen.
Dein Fahrlehrer hat hier Unrecht. Zwar wird zuerst versucht, den zuständigen Jagdpächter zu erreichen. Wenn dieser allerdings (sehr) zeitnah nicht vor Ort sein kann, kann und darf auch die Polizei dem verletzten und leidenden Tier den Gnadenschuss geben - als ein Akt der Barmherzigkeit und Nächstenliebe...
Hier gilt dann das Motto "Die Polizei, dein Freund und Helfer" auch im erweiterten Sinne - für unsere Mitgeschöpfe, die Tiere...
In der Regel wird ein Jäger hinzugezogen, der das erledigt. Wenn das Tier sich aber quält, schreit etc. kann/darf der Polizist das Tier auch "begandigen".