nach spätschicht nicht nach hause kommen
Hallo, bin neu hier und stelle mal direkt meine frage. Also, in meinem Betrieb gibt es die arbeitszeiten von 6 bis 20uhr in früh und spätschicht (6-13.30 13.30-20.15) ich wurde seit drei Monaten in eine andere Filiale eingesetzt ( davor War es kein Problem da War Wohnort und Arbeit im selben ort), da ich kein Auto und kein Führerschein besitze komm ich nur mit dem Bus hin Und zurück was aber alle wissen sowohl filialleiter als auch regionalleiter. Mein letzter Bus fährt um kurz nach 19 Uhr d.h. ich kann eine spätschicht nur bis 18.30 arbeiten. Jetzt verlangt die Chefin von mir das ich bis 20 Uhr arbeite und wie ich nach hause komme ist ihr sch*** egal ( so hat sie es auch gesagt). Mich kann auch niemand holen oder so. Jetzt die Frage kann sie es verlangen das ich bis 20 Uhr arbeite obwohl es keine Möglichkeit für mich besteht nach hause zu kommen und sie es von Anfang an wusste das ich auf öffentliche angewiesen bin?! Danke um antworten...
6 Antworten
Tatsache ist,es interessiert keinen Arbeitgeber wie die Arbeitsstelle zu erreichen ist.Du hast mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abgeschlossen obwohl du wusstest das da in Schicht gearbeitet wird und auch das man umgesetzt werden kann.Nun liegt es an dir wie du damit klar kommst.Du könntest kündigen,dir eine Fahrmöglichkeit schaffen,ein Zimmer am Arbeitsort mieten und dgl.mehr.
Es wäre auch den anderen Kollegen gegenüber ungerecht wenn sie immer einen Teil deiner Arbeitszeit mit übernehmen müssten.
Dann musst du halt mit Taxi fahren oder einen Führerschein machen (vielleicht auch Roller oder so, wenn der andere zu teuer ist)... oder mit Fahrrad bis zu einer Stelle von der wieder was fährt... Ist doof aber ist so... Oder du guckst im Internet nach ner Fahrgemeinschaft, die regelmäßig die Strecke fährt oder besorgst dir ein Fahrrad mit Elektroantrieb wenn es eigentlich zu weit für Fahrrad ist oder ähnliches...
Hallo
es interessiert keinen Arbeitgeber wie du hin und her kommst.
Ich hatte mal das Gleiche Problem wie du... tja was soll ich sagen ich bin regelmäßig mit dem Fahrrad ca 8 km über die Landstraße, bei Wind und Wetter heimgefahren.
Steht in Deinem Arbeitsvertrag, das Du jederzeit überall einsetzbar bist (sein musst) ?
Dann ist das auch so.
Wenn Du nun in der Ausbildung bist - und unter 18 - muss Dein Arbeitgeber allerdings in gewissen Umfang auf Deine Abhängigkeiten Rücksicht nehmen.
Bei normalen Angestellten - insbesondere volljährigen, kann Dein Arbeitgeber aber voraussetzen, das Du im Leben klar kommst - und Mittel und Wege findest.
Dazu gehört übrigens auch das machen eines Führerscheins und damit die Anschaffung eines Fahrzeugs.
Von welchen Entfernungen zu den diversen Filialen sprichst Du denn genau ?
Wenn die Arbeitszeiten nunmal so sind. Wie man zur arbeit kommt (und wieder weg) ist dein eigenes problem. Wenn der Arbeitgeber nicht kulant dir gegenüber ist kannst du nix machen ausser nem Führerschein...