Müssen Polizei Beamte die Dienstmarke nach Aufforderung zeigen?
Guten Tag,
Ich bin auf die obige Frage gestoßen, da die Polizei kürzlich mir gegenüber sich nicht ausweisen wollten, da ich mich über ihr Verhalten gewundert habe.
10 Antworten
Um was für einen Vorgang geht es denn ?
Wenn Du allerdings meinst, dass jeder Polizeibeamte sich ausweisen muss, wenn Du es ohne Grund forderst, dann ist die Antwort - NEIN.
Die genauen Regelungen unterscheiden sich z.T. je nach Bundesland. Die jeweiligen Innenministerien regeln die Details per Erlass (für Hessen: Erl. HmdI v. 30.11.1999 - III B 14 - 8 b 02, StAnz. 51/99 S. 3723)
Polizeibeamte in zivil haben sich grds. auszuweisen bevor sie eine polizeiliche Maßnahme treffen, sofern es die konkrete Situation zulässt.
Polizeibeamte in Dienstkleidung (Uniform, mit dem entsprechenden Wappen auf dem linken Ärmel), die somit als Angehörige des polizeilichen Vollzugsdienstes erkennbar sind, müssen sich nicht mit dem Dienstausweis ausweisen!
Wird eine Polizeibeamter bei einer dienstlichen Tätigkeit von einem betroffenen Bürger nach seinen Personalien (Name, Amtsbezeichnung/Dienstgrad und Dienststelle) gefragt, so sind diese anzugeben. Dieser Verpflichtung kann sie oder er auch durch Aushändigung ihrer oder seiner Namenskarte entsprechen. Diese Daten reichen aus, um den Beamten (z.B. bei einer Beschwerde) eindeutig zu identifizieren.
Dass die Polizei so drauf ist liegt einfach daran, dass sie oft mit aggressiven Menschen zu tun haben. Wenn man sowas paar Jahre lang macht passiert es schon dass man mal schneller die Nerven verliert.
Aber du hast natürlich recht damit. Ich hatte leider auch schon solche Erfahrungen dass die eine kritische Frage gleich als Provokation sehen.
die müssen sich bei Amtshandlungen ausweisen...
Zivilbeamte müssen dies sofort und unaufgefordert tun...
gefährdet aber das Zeigen des Dienstausweises eine Polizeioperation entfällt die Pflicht
bei Großeinsätzen haben die Kennnummern an ihrer Kleidung
****ein Erlass des Innenministeriums schreibt vor:
"Polizisten in Uniform müssen auf Verlangen ihren Dienstausweis zeigen, Polizisten in Zivil auch unaufgefordert."
.. in Hessen ist es nicht so.
100% einheitliche ..Verordnungen, Dienstvorschriften die für ganz Deutschland gelten .. hat nur die Bundespolizei.
m.l.G. ;)h
Das Vorzeigen ist in das Ermessen der uniformierten Beamten gestellt. Die müssen sich nicht zum Popanz machen lassen.
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Situationsabhängig. Wenn Gefahr im Verzug ist, werden die sich sicher nicht vorher ausweisen. Wenn die etwas von Dir wollen (Kontrolle, usw.) hast Du das Recht auf einen Nachweis. Aber bitte immer freundlich bleiben... Wollen die nicht, verlangst Du die Namen und die Dienststelle...
Das Ding ist ja, dass ich sie gerufen habe weil es eine Schlägerei gab, aber die Polizisten haben darüber gelacht und sind wieder gegangen,obwohl ich eine Anzeige machen wollte. Deren Meinung war nur, dass eine Anzeige nichts verändern wird und sie nichts für mich tun können.
Klingt hart, aber die haben Recht. Von diesen Umständen hast Du jedoch nichts vorher berichtet. Warum sollten FALSCHE Beamte kommen wenn DU die Polizei anrufst? Macht keinen Sinn. Wenn Du eine Anzeige machen willst: GEH ZU EINER WACHE. Die MÜSSEN Deine Anzeige aufnehmen - auch wenn die KEINEN BOCK haben und es WAHRSCHEINLICH nichts bringen wird!
Dann kannst du sicher sein das es Faker sind dann musst du also auch nicht höhren
Und wenn sie dies trotz Aufforderung nicht tun?
Dann haben die auch kein Recht dich zu kontrollieren, aber jeder Polizeibeamte zeigt den vor, vor allem bei Routinekontrollen. Wäre mir nicht so sicher das das echte Polizisten waren
Dann fragst Du, warum sie es nicht tun. Und dann nimmst Du Dein Handy und rufst 110 an. Dann sagst Du, dass Du gerade kontrolliert werden sollst, aber die (angeblichen) Beamten sich nicht ausweisen möchten und Du Dir unsicher bist, ob das alles so seine Ordnung hat....
In Uniform müssen sich Polizeibeamte in den meisten Bundesländern nicht ausweisen.
Die Uniform, mit dem entsprechenden Wappen auf dem linken Ärmel, ist als Legitimation ausreichend.