Grundlose polizeiliche Personenkontrolle, was ist erlaubt?
Ich wurde heute an einem kleineren Bahnhof bei Stuttgart von zwei Polizeibeamten angehalten, musste meinen Ausweis herzeigen und meine Tasche auf den Boden leeren, dort wurde dann alles kontrolliert, meine ganzen Hosen- und Jackentaschen wurden ausgeräumt und ich wurde abgetastet. Auf die Frage warum gerade ich, nannten sie mir nachdem ich gefragt hatte, es sei eine zufällige Personenkontrolle.
Also es wird kein Krimineller gesucht und es gab auch keine Vorfälle die vorigen Tage.
Darf mich die Polizei also grundlos durchsuchen und abtasten?
10 Antworten
An einem Bahnhof: ja!
Jedes POLG sieht verdachtsunabhängige Personenkontrollen an Öffentlichen Haltestelle vor.
grundlos nicht. die sache ist nur die, die polizei hat keine schwierigkeiten ein grund zu finden und zu nennen...
es gibt also 2 Möglichkeiten. Kooperien und somit die sache hinter sich bringen.
oder dagegen protestieren. das kann gut ausgehen wenn es den Polizisten zu blöd ist und sowieso nix vermuten. oder dann kommen ganz andere Mittel zum Einsatz und das würde alles ziemlich in die Länge ziehen.
Wenn man nix verbrochen hat ist es also am schlausten mitzumachen weil dann hat es sich erledigt. Für mich persönlich wäre es zwar eine ziemliche überwindung aber ich würde mich trotzdem für den einfachen Weg entscheiden aber eben meine Meinung offen kund tun.
Die Polizei ist per POLG zu dieser Art von Kontrolle ermächtigt!
Ja, das darf sie
"Grundlos" gibt es eigentlich nicht - es ist in deiner Situation nur so, das du selbst keinen Grund gefunden hast.
Ob die Polizeikontrolle rechtmäßig war, richtet sich nach dem Polizeirecht. Es gibt für einige Bereiche die "verdachtsunabhängige" Kontrolle, d.h. es muss kein unmittelbarer Anlass für eine Polizeikontrolle vorliegen, es reicht aus, wenn derjenige sich in diesem Bereich aufhält. Bei Bahnhöfen gehe ich davon aus, dass dort die verdachtsunabhängige Kontrolle erlaubt ist. Für polizeiliche Maßnahmen wie eine Durchsuchung von Person und Sachen existiert kein Richtervorbehalt.
Die StPO, wie von manchen Usern angeführt, wird bei Polizeikontrollen zu 99 % nicht angewandt.