Stimmt es das Polizisten nicht gegen ihre Kollegen ermitteln dürfen?
Beispielsweise in Köln erschießt ein Polizist eine Person. Die Angehörigen des Erschossenen finden er wurde zu Unrecht erschossen, darf dann das Polizeipräsidium Köln gegen den Kollegen ermitteln der Geschossen hatte? Oder war es nicht so das dann das nächste Angrenzende Polizeipräsidium ermitteln muss(in diesem Fall Düsseldorf oder Bonn)?
5 Antworten
Damit nicht der Vorwurf der Voreingenommenheit laut wird wird bei solchen Vorkommnissen in aller Regel eine andere Behörde mit den Ermittlungen beauftragt.
Die Leitung der Ermittlungen hat immer die Staatsanwaltschaft.
Bei solchen Fällen ermittelt immer ein Revier bzw. eine Kripo die nicht involviert war.
Hierfür gibt es aber meist eigene Ermittler, die nur gegen Kollegen ermitteln.
Ich weiß nicht, wo du sowas gehört hast, aber wenn ein Polizist eine Straftat begeht, wird natürlich auch gegen ihn ermittelt. Es werden nur meistens die engeren Kollegen des Beamten aus dem Fall ausgeschlossen, das heißt, dass er nicht an dem Fall mit nach z.B. Beweisen, Spuren usw suchen darf. Aber Streifenpolizisten sind gar nicht in dem Bereich der Ermittlungen. Sowas wird von der KRIPO untersucht, aber, wenn der Beschuldigte einen Freund bei der KRIPO hat, darf der Beamte nicht an dem Fall beteiligt werden.
Wie du schon vermutest, übernimmt die Ermittlungen eine unbeteiligte Nachbarbehörde.
Bei uns in Bayern übernimmt die Ermittlungen gegen Polizisten das LKA.