Wann darf die Polizei eine Ansammlung auflösen?
Also vor kurzem gab es ein Treffen von vielen Jugendlichen in einem Park. (Also nichts "organisiertes" sondern es hatten sich einfach viele entschlossen zu einer ähnlichen Zeit sich im Park zu "versammeln". Irgendwann kam dann die Polizeibehörde und war zuerst freundlich und hat sich nur umgeguckt und hat einem Mädchen was abseits der "Ansammlung" war mit Erste Hilfe geholfen. Der Freund des Mädchens hat die Polizisten mehrfach angegangen, washalb auch bald Verstärkung kam, die dann aber unsere Ansammlung, die nichts mit dem gewalttätigen Mann zu tun hatte aufgelöst. Nach §27a Polizei Gesetz. Sie trieben uns vor ihnen her, bis sie stehen bleiben und wir weiterliefen, bis weit vor die Ansammlung wo eine Gruppe von Polizisten auf uns warteten. Dort sagten wir:"Wir sind Spaziergänger, ihre Kollegen verhalten sich rechtswiedrig uns gegenüber" Daraufhin wurde uns Gewalt angedroht. ("Jetzt kriegt ihr gleich was" "Geht nach hause, sonst giebts was").
Die Polizisten waren agressiv.
Jtz die Fragen:
1. War das, was die Polizisten taten rechtswiedrig?
2. Welches Gesetz erlaubt es einem sich in der öffentlichkeit anzusammeln? Weil es war ja angeblich keine Versammlung.
3. Lohnt sich eine Beschwerde bei dem Polizeiamt?
Bitte nur mit § belegte Antworten.
Vielen Dank
4 Antworten
Dir wird eine Anzeige oder Beschwerde nichts bringen, du schilderst hier nur deine Version und was man hier raus lesen kann entspricht das nicht unbedingt alles den Tatsachen.
Tatsache ist aber, solange alles friedlich von statten geht wird die Polizei keine größere Ansammlung auflösen und dabei ist es egal wer zu welcher Gruppe gehört. Die Polizei kann nicht nachvollziehen wer zu welcher Gruppe gehört und um dieses Problem zu keinem Problem zu machen wird die gesamte Ansammlung aufgelöst.
Aus irgendeinem Grund werden die Polizisten ja auch erst vorbeigekommen sein, das kann Sorge der Umliegenden Anwohner gewesen sein, eine zu hohe Lautstärke oder offensichtliche Gewaltbereitschaft bzw. Vandalismus.
das ist Länderrecht, heißt, jedes Bundesland regelt für sich die polizeilichen Aufgaben unter ganz verschiedenen Gesetztiteln. Du musst also das Bundesland angeben zu dem Sachverhalt.
Lediglich das Versammlungsgesetz VersammlG ist Bundesrecht, hier die aktuelle Auflistung des Bundesministers für Justiz
http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/BJNR006840953.html
Gähn --
ein Blick auf Dein Profil mit den einschlägigen Einträgen wie 'Cannabis' reicht mir schon zur Bewertung Deiner Querelen.
Such Dir hier das für Dich zutreffende Bumdesland raus und lies dort nach:
https://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsgesetz_%28Deutschland%29
Genau solche Antworten kannst du dir bitte in Zukunft sparen. Da weder irgendwelche der gefragten Informationen enthalten sind, noch du irgendjemandem hilfst...
Da die Polizei in Deutschland Ländersache ist und es deswegen entsprechend viele verschiedene Polizeigesetze gibt, wäre eine Angabe des Landes hilfreich.
Grundsätzlich erlaubt § 15 (3) VersammlG die Auflösung einer Versammlung unter freiem Himmel.