Zeitarbeit: Nachtzuschlag und Weihnachtsgeld?
Hallo, ich bin derzeit über eine Zeitarbeitsfirma angestellt (Kommissionierung) und habe den BZA Tarifvertrag unterschrieben. Jetzt habe ich zwei Fragen: 1. Bekomme ich einen Nachtzuschlag? Im Vertrag ist Nachtarbeit nicht erwähnt (Eigentlich habe ich nur Früh- und Spätschicht im Wechsel, allerdings muss durch das Weihnachtsgeschäft die Nachtschicht für 4 Wochen verstärkt werden) 2. Bekomme ich Weihnachtsgeld? Im Vertrag steht dazu: "Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf Jahressonderzahlungen in Form von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gemäß § 15 MTV BZA." Klingt ja eigentlich nach ja, aber in welcher Höhe? Und dann von der ZA-Firma oder vom Betrieb selbst?
Ich hoffe ihr könnt mir da auf die Sprünge helfen...
Vielen Dank LG
7 Antworten
Nachtzuschläge bekommst Du für die Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr in Höhe von 25 %. Wenn Weihnachtsgeld im Tarif vorgesehen ist, bekommst Du auch dieses. Das ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: 1. Es kann sein, dass Du aus der Probezeit raus sein musst. 2. Du musst beim Zahlungstermin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis sein 3. Du scheidest nicht vor dem 31.3.2012 aus. (Wenn doch, und Du hast selbst gekündigt, werden sie es zurück fordern). Warst Du am 1.1.2011 noch nicht im Unternehmen, bekämst Du Weihnachtsgeld anteilig.
du hast einen gesetzlichen anspruch auf den nachtzuschlag. dein weihnachtsgeld richtet sich nach dem manteltarifvertrag. schau mal hier: http://www.boeckler.de/pdf/ta_BZA_MTV_Zeitarbeit_110603.pdf
die zahlungen bekommst du von der zeitarbeitsfirma.
Ich weiss nur, dass wenn es im Vertrag steht, die Zeitfirma auch Weihnachtsgeld bezahlt, das bezahlt aber nicht die Einsatzfirma, wo du hingeschickt wurdest.
Am besten wird dir da dein Arbeitgeber auf die Sprünge helfen. Was ich nicht verstehe, warum hast du das nicht bei der Einstellung geklärt?
http://www.medial.de/downloads/tarifvertraege_bza_stand_300506.pdf da kannst du es selbst nachlesen... ist es so schwer mal selbst danach zu goolen?