vorzeitige Rückzahlung des öffentlichen Darlehns...
Hallo, kann mir jemand erklären was genau das folgende Schreiben bedeutet und mit welchen Folgen man zu rechnen hat.
Bestätigung des Endtermins des Zweckbestimmung gem. § 24 des Gesetzbuches zur Förderung und Nutzung von Wohnräumen für das Land NRW
Sie haben die für das vorgenannte Objekt gewährten öffentlichen Darlehn ohne rechtliche Verpflichtung am 25.5.2011 vorzeitig vollständig zurückgezahlt.
die Zweckbindung endet(e) somit gemäß § 22 Abs. 3 WFNG NRW am 25.5.11.
Eine Durchschrift dieser Bestätigung erhält das Finanzamt für Zwecke der Einheitswertermittlung.
Rechtsbelehrung ...
Das klingt bedrohlich. Was habe ich falsch gemacht?Also eine Vorgeschichte: Vor etwas weniger als 10 Jahren habe ich mein Haus bauen lassen und das mit öffentlichen Darlehn finanziert. Am 25.5.11 habe ich das Haus verkauft. Und alle Schulden damit beglichen. Unter anderem dieses öffentliche Darlehn.
5 Antworten
In deinem Förderbescheid vor knapp 10 Jahren, war eine Zweckbindung für die Förderung für eine bestimmte Zeit (Frist) ausgesprochen worden. Damit will das Land NRW sichern dass die Mittel auch mittelfristig für Wohnungszwecke verwendet werden. Ich nehme mal an, dass diese Frist zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht abgelaufen war. Für dich endet logischerweise die Frist vorzeitig, das haben sie dir jetzt mitgeteilt.
Die Durchschrift für das Finanzamt wird dort verwendet, um den Einheitswert fortzuschreiben. Für den neuen Eigentümer wird das zu einer höheren Grunderwerbssteuer / Grundsteuer führen. Die Fördermittel, die im Haus stecken, werden ihm nicht mehr steuererleichternd anerkannt.
Steuererleichterungen fallen weg. Da das Haus verkauft ist, ist das egal.
Wenn ich den Gesetzestext lese und richtig verstehe, dann steht da, dass die Förderung dazu verpflichtet, den Bau als Wohnraum zu nutzen und mindestens so lange, wie die Förderung besteht.
Mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehens besteht die Förderung nicht mehr und die Zweckbindung, das Haus als Wohnraum zu nutzen, ist per 25.5.11 aufgehoben.
nichts bedrohliches dabei: ist nur eine mitteilung, dass der einheitswert vom finanzamt neu festgesetzt wird, was aber, so lange du nicht verkaufen willst, keine folgen für dich hat.
Das ist doch lediglich eine Bestätigung, dass alles bezahlt ist ;) Keine Panik!
http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/WFNG-NRW-01.01.2010.pdf.pdf
Hier kannst du entsprechende Gesetzestexte dazu auch nachlesen :)