Ist das Sozialleistungshinterziehung?

7 Antworten

Ein Wohnberechtigungsschein ist keine Sozialleistung !

Man darf nur zu Beginn die Einkommensgrenze nicht überschreiten,sonst hat man keinen Anspruch darauf und deshalb möchte sie jetzt auch nicht mehr ausziehen,denn mit ihrem jetzigen Einkommen wird sie keinen mehr bekommen,wenn sie keinen mehr zum Unterhalt verpflichtet ist.

Was hier strafbar wäre ist das nicht angegebene Einkommen,wenn das dann zutreffen würde,dass sie den Rest bar auf Kralle bekommt.

Wenn die Leute mit starkem Schimmelbefall leben müssen (gesundheitsschädlich) und du sie gerne magst - dann lass sie doch in Ruhe. Interessant finde ich, wie detailliert du das Einkommen der Frau aufzulisten vermagst...Woher weißt du das so genau? Denunzieren ist nichts Schönes und kann manchmal nach hinten losgehen - und sei es in Form eines schlechten Gewissens, das einen früher oder später befällt. Kann sehr unangenehm sein.

Carly2727 
Beitragsersteller
 12.08.2015, 16:48

Das sollte keine Frage mit Hintergedanken darstellen. Ich wollte nur, den Sinn der Aussage verstehen. Warum man, wenn man gesundheitlich eh schon angeschlagen ist, trotzdem in einer mit schwarzen Schimmel befallenen Wohnung bleibt. Aber dann kann das ja wohl mit einem Wohnberechtigungsschein nichts zu tun haben. Die Aussage war nur sehr seltsam und verdächtig, somit habe ich diese Frage gestellt. Ich würde die Familie niemals abwerten, wenn sie Hilfe brauchen und sich keine Wohnung leisten können, dann sollen sie da wohnen bleiben. Die Auflistung des Einkommens weiß ich von der Frau selber, die macht daraus kein Geheimnis.

Ein Wohnberechtigungsschein ist keine Sozialleistung. Er sagt nur aus, dass jemand zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschluss berechtigt ist, geförderten Wohnraum zu beziehen.

Carly2727 
Beitragsersteller
 12.08.2015, 14:53

Vielen dank Treudoofe Tomate.

Auch wenn es sich hierbei um eine Sozialwohnung handelt? Werden die Leute danach nicht mehr kontrolliert?

TreudoofeTomate  12.08.2015, 14:54
@Carly2727

Nein, werden sie nicht. Es ist auch fraglich, ob es sich tatsächlich um eine Sozialwohnung handelt oder nur um eine Wohnung, die der Belegungsbindung der Kommune unterliegt.

Menuett  12.08.2015, 15:10
@Carly2727

Nein, sie müssen auch nicht ausziehen, weil sie mehr verdienen als am Anfang.

manchmal müssen die Leute bei höherem Einkommen auch sog. Fehlbelegungsabgaben zahlen.

Klingt so, als wenn Du selbst diese Person wärst & in 3. Form fragst

§ 263 STGB wäre Sozialleistungsbetrug. Auch die Behörden schnüffeln selbst nach. Dh. es gibt durchaus Abfragen der Argen bei Zulassungsstellen, Abgleiche mit anderen Behörden wie Finanzamt, Arbeitsagentur, Rentenversicherung, Krankenkassen, an die die Sozialabgaben abgeführt werden.

Sie dürfte auch da wohnen bleiben wenn sie keinen Wohnberechtigungsschein mehr hat, müßte aber eine Fehlbelegungsabgabe bezahlen. Also einen Teil der Vergünstigung zurück zahlen.