Wäsche für Dienstwagen von Steuer absetzbar?
Guten Tag,
mir wurde ein Dienstwagen mit der 1% Regelung zugestellt. Versicherung und Tankbeträge übernimmt wie üblich der AG.
Was ist jedoch mit Aufwändungen wie Wäsche für das Fahrzeug. Ich muss das Fahrzeug mindestens 1Mal wöchentlich daheim waschen, da ich als Bauleiter nur auf Baustllen unterwegs bin.
Kann ich den Aufwand irgendwie ermitteln?
Ich meine die Wäsche von Arbeitskleidung kann man absetzen. Dies sollte doch in irgend einer Art auch bei der Autowäsche funktionieren?
Danke im Voraus für eure Ratschläge.
9 Antworten
Ja, die selbst getragenen Kosten kannst du im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Mit der 1% Regelung erhöht sich ja dein Bruttolohn. Die eigenen Aufwendungen können mit diesem pauschal ermittelten Wert bis zu einem Wert von 0 € verrechnet werden.
Wenn du also beispielsweise 80 € im Monat mit der 1% Regelung versteuerst (960 €/Jahr) und 500 € selbst getragene Kosten nachweisen kannst, wären nur noch 460 € als geldwerter Vorteil zu versteuern. Das kann theoretisch der Arbeitgeber in der Lohnabrechnung berücksichtigen, indem er die pauschalen 1% mindert. Da das aber mit einiger Bürokratie verbunden ist, macht das nicht jeder Arbeitgeber. Die in diesem Beispiel ermittelten 460 € kannst du aber alternativ in deiner Steuererklärung angeben, in dem du in der Anlage N den Bruttolohn um diese Summe minderst.
Um Werbungskosten handelt es sich bei den selbst getragenen Kfz-Kosten nicht. Wenn du mehr Kosten trägst, als du mit der 1% Regelung versteuerst, kannst du den Lohn auf maximal den betrag senken, der ohne die 1% Regelung zu versteuern gewesen wäre.
Wenn Du einen Dienstwagen hast, dann übernimmt doch in der Regel der AG auch die Betriebskosten, wie Treibstoff, Reparaturen, Versicherung und auch Wäsch etc.
Wenn du die 1 % Regelung hast, gehen die Kosten des Fahrzeug komplett über die Firma und sind Betriebsausgaben.
Wenn du mit deinem Firmenwagen bei einem Kunden vorfährst, erwartet man schon, dass dieser einigermaßen gepflegt aussieht.
Frage beim Arbeitgeber nach bzw. lies im Vertrag nach, den ihr geschlossen habt.
Hm, ich hab die letzten Jahre als Teamassistenz in einer BÜ gearbeitet.
Da sagte mein einer Kollege, selbständig, mal, er setze die Quittungen von Waschanlage steuerlich ab. Und erklärte mir , bei den Festangestellten ginge das ja über die Tankkarte.
Was ich, wenn ich jetzt Deine Frage so lese, so verstehe, dass es am einfachsten ist, wenn man eben einen Beleg hat.
Bei Eigenwäsche müsste man ja quasi Wareneinsatz (Wasser etc) und Personaleinsatz (Dein Zeitaufwand) nachweisen.. und das dürfte kompliziert werden
Vielleicht kann man den Durchschnittswert einer professionellen Wäsche ansetzen?
Hast Du einen Kollegen, den Du mal fragen kannst, wie er das macht?
Vielleicht auch mal bei der Person anrufen, die die DW zuteilt und verwaltet?
PS: BÜ für Bahnprojekte. Da sehen die Wagen gerne mal aus wie 3x im Matsch gerollt bei passendem Wetter.
Nein. Die Firma fordert mich ja vertraglich oder sonst nicht zur Reinigung des Fahrzeuges.