Vorname des Kindes ohne Zustimmung des Vaters?
Wenn zwei Eheleute Verheiratet sind noch aber getrennt Lebend bekommt das Kind das geboren wird ja Automatisch den Familiennamen.
Wenn die Mutter aber den Vornamen selbst bestimmt sagen wir das Kind Lisa nennt das steht so in der Geburtsanzeige dann.
Dann geht diese zum Standesamt und gibt diesen Namen an. Die Standesbeamtin sagt ihr der Vater muss zustimmen dann kann erst eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Die Mutter Versichert ihr das sie den Rechtlichen Vater die Namenserklärung zusenden wird was sie nie tat.
Die Standesbeamtin stellt ihr wegen der Krankenversicherung eine vorläufige Geburtsbescheinigung aus. Wo der Rechtliche Vater eingetragen wird.
Die Mutter hat diese aber erst nach 4 Monaten zur Krankenversicherung abgegeben das war gelogen also.
Der Rechtliche Vater des Kindes hat dann beim Standesamt angerufen diese sagten das eigentlich die Ex Frau ihn die Namenserklärung übersenden wollte und man solle schnellstens kontakt nehmen.
Der Rechtliche Vater des Kindes ist nicht Einverstanden mit den Vornamen und teilt es so der Standesbeamtin mit.
Alle Behörden aber halten diese Geburtsbescheinigung die angeblich ausgestellt wurde für die Krankenversicherung schon für eine Geburtsurkunde. Weil die Mutter die Standesbeamtin auch angelogen hat.
1. Darf die Standesbeamtin den Vater eintragen in diese Geburtsbescheinigung ohne seine Zustimmung bezüglich des Vornamen des Kindes.
2. Dürfte die Standesbeamtin ohne den Rechtlichen Vater seine Daten eintragen und es so darstellen das er mit den Namen einverstanden sei.
3.Hat der Rechtliche Vater das Recht diese Geburtsbescheinigung rückgängig zumachen da er übergangen wurde in dem die Mutter die Standesbeamtin anlügte.
4. Gibt es ein genaues Gesetz das beide Eltern den Vornamen zustimmen wenn beide das Sorgerrecht haben ???
Der Vater ist der Meinung die Standesbeamtin hätte ihn Kontaktieren müssen das sie ihn in die Geburtsbescheinigung einträgt und ob er Einverstanden ist mit den Vornamen und hat ihn Übergangen und gegen das Gesetz verstoßen.
Nach 8 Monaten hat das Kinder immernoch keine Geburtsurkunde !!!
Wäre für Antworten sehr Dankbar
4 Antworten
Der Vater ist automatisch der rechtliche Vater, weil man noch verheiratet war. Daher kommt er als Vater auch in die Geburtsurkunde.
Über den Vornamen haben Beide zu entscheiden. Können sie sich nicht einigen, dann geht es zum Familiengericht.
Und eigentlich wird in der Klinik schon nach dem Namen gefragt... Und da müssen dann Beide auch die Geburtsanzeige unterschreiben.
Was das hier nun für ein Theater ist, kann ich nicht sagen. Aber der Vorname steht nun.
Und wenn die Standesbeamtin nun ständig irgendwelchen Elternteilen hinterher telefonieren soll, dann kommt sie gar nicht mehr zum arbeiten...
Wenn der Kindsvater nun so eine Welle macht, dann soll er klagen gehen. Gegen das Standesamt, gegen die Mutter... Ob das nun noch irgendwas mit Kindeswohl zu tun hat?! Oder endlich die verdammte Namenserklärung unterschreiben. Ansonsten geht die Mutter halt zum Familiengericht und klagt die Zustimmung ein bzw. darf durch Gerichtsbeschluss alleine entscheiden.
Der Vorname des Kindes wird bei der Anmeldung nach der Geburt einfach, formlos von der anmeldenden Person (leiblicher Vater ODER leibliche Mutter) festgelegt, der Beamte trägt den Namen ein und..... fertig.
Würde ein Vorname falsch, zu viel oder zu wenig angegeben ist das Schicksal und kann erst viel später mit viel Aufwand geändert werden. Deshalb habe ich einen Cousin der nur Uwe heißt und nicht Kai-Uwe, eine Schwester die nur Jutta heißt und nicht Jutta, Eleonora und einen Arbeitskollegen der Dirk heißt und nicht Dag.
Wo steht, dass nur der Vater den Vornamen der Kinder bestimmt?
Beide müssen die Zustimmung erteilen sagt Standesamt selber. Und der Vater hat den Vornamen abgelehnt deshalb kann das Standesamt keine Geburtsurkunde ausstellen
1 - ja
2 - ja - der name des kindes ist dabei egal. das kind ist ehelich, die anfechtung der vaterschaft möglich.
3 - nein.
4 - die geburtsBESCHEINIGUNG wird von dem arzt, wenn kein arzt anwesend ist, von der hebamme ausgestellt und vom arzt, der die erste untersuchung vornimmt, bestätigt. damit geht man dann zum standesamt und lässt die geburtsurkunde ausstellen. in der geburtsbescheinigung kann ein vorname eingetragen werden, muss aber nicht. zur namensfindung sind 3 wochen zeit.
das ganze trara auf dem rücken des kindes auszutragen finde ich jedenfalls von der vaterseite ein ding der unmöglichkeit.
die behörden werden nach so langer zeit folgerichtig im sinne des kindeswohls entscheiden und den einmal eingetragenen vornamen nicht mehr ändern.
wie kleinkariert und rücksichtslos manche leute im streit sogar einem säugling gegenüber sind, ist echt unglaublich.
guten tag!
Es braucht Rechtlich die Zustimmung des Vaters und das Krankenhaus stellt eine Geburtsanzeige aus. Das Kind hat noch keine Geburtsurkunde auch nach 8 Monaten weil der Vater den Vornamen nicht möchte und das sein Recht ist den Vornamen zu bestimmen.
Die Geburtsbescheinigung wurde vom Standesamt ausgestellt. Das Kind hat noch keine Geburtsurkunde
Also das ganze Theater nur, weil sich der Vater querstellt. Was genau ist jetzt das Problem? Der Zug ist abgefahren, es war nicht schön, das die Ex die Namensfindung alleine durchgezogen hat, aber jetzt hat das Kind nun mal den Namen und wenn der Vater sich jetzt beschwert, dass keine Geburtsurkunde vorliegt, dass aber der Fall ist, weil er rummosert, dann weiß ich auch nicht.
Du meinst weil die Mutter ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und den Behörden gegenüber gelogen hat ist der Vater jetzt Schuld?
Sollen sie anständig vor Gericht klären die Sache.
Ich sage nur, dass der Vater Schuld daran ist, das er jetzt nicht die geforderten Unterlagen Erhält, weil er dem Namen nicht zustimmt. Das Kind ist 8 Monate alt, die Messen sind gesungen. Das Rumgehampel zeigt nur, dass „es der Ex reinwürgen“ ihm wichtiger als eine ordentliche Beziehung im Interesse des Kindes anzustreben, auch wenn die Ex Mist gebaut hat. Das arme Kind, kann ich da nur sagen.
Der Frau ging es ja anscheinend auch nur darum den Wunschnamen durchzudrücken.
Da ein angemessenes Urteil zu fällen wird sicher nicht leicht.
Das arme Kind, da hast du Recht.
Da die beiden zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet waren, ist der Mann automatisch der rechtliche Vater des Kindes! Eine Zustimmung zur Eintragung in die Geburtsurkunde bedarf es nicht
Das ist klar aber die Zustimmung des Vornamens muss er geben
rein rechtlich ja! Allerdings trägt das Kind ja nunmal den Namen. Sicher, dass es hier nicht nur ums Prinzip geht?
Der Vater sollte das Kindeswohl im Blick behalten
Es braucht Rechtlich die Zustimmung des Vaters und das Krankenhaus stellt eine Geburtsanzeige aus. Das Kind hat noch keine Geburtsurkunde auch nach 8 Monaten weil der Vater den Vornamen nicht möchte und das sein Recht ist den Vornamen zu bestimmen.
Die Geburtsbescheinigung wurde vom Standesamt ausgestellt. Das Kind hat noch keine Geburtsurkunde