Steht es auf der Geburtsurkunde keine Staatsangehörigkeit?
Hi, mein Kind hat gestern ihre Geburtsurkunde vom Standesamt Hamburg bekommen auf der Nationalität/Staatsangehörigkeit gar nicht drauf steht. Gibt es jetzt nur solche Geburtsurkunden oder hat jemand beim Ausstellen verschlafen?
Bitte nur dann antworten, wenn ihr wirklich was von weißt und nicht gleich schreiben, "Ruf mal beim Standesamt an und frag nach". Da komme ich auch selber drauf aber heut ist ein Sonntag und bis Morgen hätte ich das auch gern gewusst.
6 Antworten
Auf den Geburtsurkunden unserer Soehne steht deren Staatsangehoerigkeit auch nicht drauf, nicht einmal auf den standesamtlichen Abstammungsurkunden.
In beiden Urkunden ist auch gar kein Feld fuer eine Eintragung der Staatsangehoerigkeit vorhanden.
Der Inhalt einer Geburtsurkunde ergibt sich aus dem Gesetz, hier § 59 Personenstandsgesetz. Die Feststellung der Staatsangehörigkeit obliegt auch nicht dem Standesamt.
In einer Geburtsurkunde steht nie die Staatsangehörigkeit des Kindes. Anders verhält es sich aber im Geburtseintrag im Standesamt. Dort wird die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern beurkundet, sofern diese durch Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen ist. Außerdem wird nachträglich vermerkt, wenn das Kind ausl´ändischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat, also Doppelstaatler geworden ist und es sich bei Volljährigkeit für die eine oder andere Option entscheiden muss. Sind beide Eltern deutsch, steht nirgends etwas von Staatsangehörigkeit.
Es ist bei Geburtsurkunden in Deutschland nicht vorgesehen die Staatsangehörigkeit des Kindes anzugeben.
Deshalb hast du auf der vorgedruckten Urkunde bestimmt auch keine entsprechende leere Spalte oder Zeile finden können. - Allein das hätte dir schon klar machen können, dass hier niemand etwas "verschlafen" hat.
Eine Geburtsurkunde beurkundet den Tatbestand der Geburt. Da hat die Staatsangehöruigkeit nichts mit zu tun.
Es gab in D. noch nie andere Geburtsurklunden.
Brauchst du einen Nacvhweis über die deutsche Sta (da kannste dir nen staatsangehöruigkeitsausweisd machen lassen-> Sta-Behörde) oder gehts darum das dein Kind durch Geburt Deutsch wurde obwohl beide Eltern ausläbndersind (dafür gibts vom Standesamt nen Bescheid darüber). ?