Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde: Das Gleiche?

5 Antworten

Bis zum 31.12.2008 gab es sowohl Abstammungs- als auch Geburtsurkunden. Der Unterschied lag darin, dass in Abstammungsurkunden als Eltern die Personen eingetragen waren, von denen das Kind biologisch "abstammt", also die leiblichen Eltern. Bei Adoptionen erschienen dann die Eltern unter der Rubrik "Änderungen des Geburtseintrags". Außerdem waren darunter eventuelle Namenserteilungen, Namensänderungen u. a. aufgeführt. In einer Geburtsurkunde waren nur Eltern aufgeführt, die Rubrik "Änderungen" fehlte in den letzten Jahren. Nur in älteren Geburtsurkunden wurde unter "Vermerke" ggf. aufgeführt "Entspricht der Abstammungsurkunde". Man konnte aber in den neueren Exemplaren ohne diesen Zusatz also nicht ersehen, ob es sich dabei um die leiblichen oder Adoptiv-Eltern handelt. Gerade dieser Unterschied ist beim Standesamt wichtig, insbesondere dann, wenn es um die Frage geht, ob nun die "wahren" Eltern des Kindes geheiratet haben. Seit 1.1.2009 gibt es nur noch den Begriff "Geburtsurkunde".

Geburtsurkunde und Abstammungsurkunde sind nicht das Gleiche. In einer Geburtsurkunde sind deine (rechtlichen) Eltern vermerkt. Nach einer Adoption stehen dann da die neuen Eltern. In der Abstammungsurkunde sind die leiblichen Eltern aufgeführt, auch nach einer Adoption.

katjou 
Beitragsersteller
 03.07.2011, 11:10

Und wie ist das dann mit dem Standesamt? Akzeptieren die das so?

AniFis  03.07.2011, 11:32
@katjou

Meist wollen die die Abstammungsurkunde haben, wegen der Verwandschaftsverhältnisse. Nimm mit, was du hast. Wenns nicht reicht, wird man es dir schon sagen.

Du müßtest eigenlich beides beim Standesamt eures Wohnorts bekommen. Frag einfach mal nach. Du brauchst auf jedenfall beides.

du müsstest eigentlich immer 2 Dokumente für jedes Kind haben, Abstammungsurkunde und Geburtsurkunde...

Je nachdem in welchem Bezirk ihr heiratet, ihr selbst geboren seid und ACHTUNG: wird wichtig, WO die Kinder geboren sind. Ich persönlich würd alles was du an Dokumenten hast mitnehmen, Geburtsurkunden plus die Abstammungsurkunde....

Könnte sonst sein das man leichte Zeitverzögerungen am Tag des Termins beim Standesamt (HOCHZEIT) hat.... Wir saßen damals da laaaaaaaaaaaaaaannnnnggggeee fest, es lag eigentlich alles vor.... war auch im Aushang so deklariert gewesen, aber unsere Kinder nebst meiner Person mit Geburtsurkunde da war denen zuviel Staatenmischmasch wohl enthalten und der Sachbearbeiter hat sich tatsächlich erst an diesem Tag (Standesbeamte) darum gekümmert.... und nicht bei Einreichung der Unterlagen....

Abstammungsurkunde immer E2 Formular hat dieselbe Beweiskraft wie die Geburtsurkunde zu Deutsch... Es sind Urkunden (von der Dinglichkeit und Beweiskraft gleich) die darlegen, wie der Personenstandsfall am Tag der Ausstellung der Urkunde wie angegeben darstellte dasselbe gilt für die Geburtsurkunde immer E1 hier wird als erstes immer Festgehalten, das eine Person überhaupt das Licht der Welt erblickt hatte, da werden die Dinge die bei der Geburtsanzeige aufgegeben werden, erfasst...

Meist ist man bei diesen Dingen noch im Krankenhaus und jemand anderes kümmert sich darum.... die Abstammungsurkunde so ist es bei unserem Stammbuch so, wurde nicht namentlich verändert diese bleibt immer so bestehen, wie sie mit den Namen damals ausgestellt wurden.... Ändert sich der Nachname, Vorname oder sonstiges dieses wird nachträglich auf einer neu - ausgestellten Geburtsurkunde dargestellt... Die Abstammungsurkunde wird namentlich nie geändert, daher hatte ich ja auch das größte Problem, hat man Ausweis, Geburtsurkunde dabei Neu - angeglichen, und Abstammungsurkunde besagte einen ganz anderen Vornamen und einen ganz anderen Nachnamen nur das Geburtsdatum war geblieben.... Daher zig unterschiedliche Dokumente mit ganz anderen Vor- und Nachnamen und unterschiedlicher Geburtsurkunde mit wiederum anderen Vornamen und Surnamen war für den Sachbearbeiter zuviel des Guten...