Baby - Geburtsurkunde mit Vollmacht?
Hallo liebe Leute, Ich habe ein Problem mit dem Standesamt und zwar haben wir (meine Partnerin und ich) vor 2 Monaten ein Kind bekommen. Sämtliche Behördengänge haben wir schon vor der Geburt des Kindes erledigt, wie Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht usw. Jetzt geht um die Geburtsurkunde unseres Kindes. Nun zu meinem Problem. Ich leide seit Jahren an einer Sozialphobie und Angststörung, mal sind die Beschwerden im aushaltbaren Zustand und mal so stark wie jetzt, dass ich bettlägerig bin und keine Behördengänge machen kann. Daraufhin habe ich eine Vollmacht ausgestellt und zusammen mit meinem Ausweis meiner Partnerin gegeben. Sie ist damit zum Standesamt und wurde zurückgeschickt mit der Begründung nur höchstpersönlich. Dann habe ich unseren Bürgermeister angeschrieben, dieser hat sich mit dem Standesamt in Verbindung gesetzt, als Antwort bekam ich dann, dass die Mitarbeiterin bereit wäre die Angelegenheit vor dem Gebäude zu erledigen, bzw eine namenlose Geburtsurkunde für das Kind ausgestellt werden kann. Leider versteht keiner von denen, dass ich zur Zeit nicht einmal in der Lage bin das Haus zu verlassen.
Unser Baby ist jetzt über 2 Monate alt und hat auf Grund dessen immer noch keine Geburtsurkunde, kein Kindergeld, keine Krankenversicherung und so fort...
Es müßte doch irgend wie möglich sein, einen kranken Menschen wie mir zu helfen und eine Vollmacht anerkennen zu können, oder ?
Ich bitte euch um Vorschläge, was ich noch tun kann.
Viele Grüße
5 Antworten
Eine ärztliche Bescheinigung reicht leider nur für eine namenlose Geburtsurkunde und eine solche wollen wir natürlich nicht.
Hallo,
das ist ein Problem, da das Standesamt hier tatsächlich keine Möglichkeit hat vor Ort bei dir zu Hause die Beurkundung vorzunehmen.
Dir muss bewusst werden, dass Standesbeamte Urkundspersonen sind, die ganz grob ausgedrückt "staatliche Notare" sind. Es gibt zwingende Vorschriften, die zu erfüllen sind, damit der zu beurkundende Sachverhalt auch rechtskräftig und wirksam beurkundet wird.
Du kannst aber einen Notar zu dir nach Hause bestellen. Der ist genauso berechtigt die zu beurkundende gemeinsame Namensbestimmung, die Ihr durch die gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Urkundsbeamten durchführen müsst, zu beurkunden. Damit kann deine Partnerin dann incl. deines Ausweises zum Standesamt gehen und dann kann das Kind auch ohne Anwesenheit des Vaters beurkundet werden.
ja natürlich. sorry
Da ein Notar nach BRAGO und Notarordnung seine Gebühren erhebt, ist das individuell Abhängig vom Gebührenkatalog und/oder evtl. vom Einkommen. Eine Vaterschaftsanerkennung in Berlin (habe erst einen Gebührenbescheid eines Notares dazu gesehen) hat 229 € gekostet. Im Jugendamt und Standesamt ist diese Gebührenfrei. Eine namensrechtliche Beurkundung bei Erstbeurkundung ist im Standesamt kostenfrei und beim Notar würde ich vermuten, dass sie auch zwischen 1500 und 250 € liegen wird. Aber genau weis ich es nicht.
Danke schön. PS. Du meinst sicherlich 150-250 Euro. Vielen Dank
Was machst du denn gegen deine Phobie? Bist du in Behandlung? Dann kann dein Arzt evtl. ein Attest ausstellen?
Aber nichtsdestotrotz solltest du dein Problem angehen und aufarbeiten. Du hast Verantwortung für eine Familie.
Solange die Namenserklärung, welche zwingend persönlich im Standesamt gemacht werden muss, noch nicht vorliegt, kann das Standesamt eine Bescheinigung ausstellen, wonach am xx in xx ein Kind (männlichen / weiblichen Geschlechts) geboren wurde und die Eltern xx und yy sind. Damit könnt ihr Kindergeld beantragen, bei der Krankenkasse anmelden usw.
Bei einem kranken Menschen, egal was er hat, kann eine Behörde auch einen Hausbesuch machen, bitte doch mal darum
Das ist in diesem Fall nicht richtig, da die Namensbestimmung beurkundet werden muss. An eine Beurkundung setzt der Gesetzgeber zwingende Vorschriften.
Ich danke dir. Weißt du vielleicht wieviel so ein Besuch kostet ?