Baby - Geburtsurkunde mit Vollmacht?

5 Antworten

Eine ärztliche Bescheinigung reicht leider nur für eine namenlose Geburtsurkunde und eine solche wollen wir natürlich nicht.

Hallo,

das ist ein Problem, da das Standesamt hier tatsächlich keine Möglichkeit hat vor Ort bei dir zu Hause die Beurkundung vorzunehmen.

Dir muss bewusst werden, dass Standesbeamte Urkundspersonen sind, die ganz grob ausgedrückt "staatliche Notare" sind. Es gibt zwingende Vorschriften, die zu erfüllen sind, damit der zu beurkundende Sachverhalt auch rechtskräftig und wirksam beurkundet wird.

Du kannst aber einen Notar zu dir nach Hause bestellen. Der ist genauso berechtigt die zu beurkundende gemeinsame Namensbestimmung, die Ihr durch die gemeinsame Sorgeerklärung vor dem Urkundsbeamten durchführen müsst, zu beurkunden. Damit kann deine Partnerin dann incl. deines Ausweises zum Standesamt gehen und dann kann das Kind auch ohne Anwesenheit des Vaters beurkundet werden. 

Amtsschimmel25  30.06.2016, 21:14

ja natürlich. sorry

pardone 
Beitragsersteller
 30.06.2016, 14:43

Ich danke dir. Weißt du vielleicht wieviel so ein Besuch kostet ?

Amtsschimmel25  30.06.2016, 15:27
@pardone

Da ein Notar nach BRAGO und Notarordnung seine Gebühren erhebt, ist das individuell Abhängig vom Gebührenkatalog und/oder evtl. vom Einkommen. Eine Vaterschaftsanerkennung in Berlin (habe erst einen Gebührenbescheid eines Notares dazu gesehen) hat 229 € gekostet. Im Jugendamt und Standesamt ist diese Gebührenfrei. Eine namensrechtliche Beurkundung bei Erstbeurkundung ist im Standesamt kostenfrei und beim Notar würde ich vermuten, dass sie auch zwischen 1500 und 250 € liegen wird. Aber genau weis ich es nicht.

pardone 
Beitragsersteller
 30.06.2016, 16:43
@Amtsschimmel25

Danke schön.  PS. Du meinst sicherlich 150-250 Euro. Vielen Dank

Was machst du denn gegen deine Phobie? Bist du in Behandlung? Dann kann dein Arzt evtl. ein Attest ausstellen?

Aber nichtsdestotrotz solltest du dein Problem angehen und aufarbeiten. Du hast Verantwortung für eine Familie.

Solange die Namenserklärung, welche zwingend persönlich im Standesamt gemacht werden muss, noch nicht vorliegt, kann das Standesamt eine Bescheinigung ausstellen, wonach am xx in xx ein Kind (männlichen / weiblichen Geschlechts) geboren wurde und die Eltern xx und yy sind. Damit könnt ihr Kindergeld beantragen, bei der Krankenkasse anmelden  usw. 

Bei einem kranken Menschen, egal was er hat, kann eine Behörde auch einen Hausbesuch machen, bitte doch mal darum

Amtsschimmel25  30.06.2016, 07:12

Das ist in diesem Fall nicht richtig, da die Namensbestimmung beurkundet werden muss. An eine Beurkundung setzt der Gesetzgeber zwingende Vorschriften.