Darf man sein Kind gesetzlich gesehen mit Vornamen Mama bzw. Oma nennen?
Hallo!
Ich habe eine Frage an alle Leute die am Standesamt arbeiten!
Ich habe eine sehr lustige Theorie aufgestellt, denn wenn man seinen Nachnamen zum Beispiel auf "von Thomas" ändert (ist das überhaupt auch erlaubt?) könnte man sein Kind dann ja theoretisch Mama nennen. Dann würde das Kind insgesamt Mama von Thomas heißen 😂. Das würde mich interessieren. Danke im voraus für die Antworten.
Im Anschluss noch eine Umfrage, findet ihr das moralisch ok?
8 Stimmen
Ist "von Thomas" der Familienname?
Wäre so gedacht ja 😂
7 Antworten
Es gibt ja in Deutschland keine Gesetzgebung zu Vornamen, sondern lediglich ein Gewohnheitsrecht.
Ein Vorname muss demnach als ein solcher erkennbar sein und darf nicht entwürdigend sein.
Ist halt die Frage, ob ein Richter in "Mama" oder "Oma" einen Vornamencharakter erkennt.
Die Standesbeamten müssen die Eintragung des vorgeschlagenen Namens ablehnen, wenn allein dieser sich negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken könnte. Deine Beispiele wären davon sicherlich erfasst.
Gibt zum Glück Vorschriften für Vornamen.
Ja zum Glück 😅
Danke für deine Antwort!
Seinen Namen kann man nicht so einfach ändern. Dem steht leider das deutsche Namensrecht im Weg. Vor allem kann man sich nicht einfach einen Adelstitel zulegen. Du kriegst also weder das "von" eingetragen, noch wirst du dein Kind Mama nennen dürfen. Das würde zumindest ich als Standesbeamter nicht zulassen und du müsstest für diesen Vornamen schon vor Gericht ziehen.
Es bleibt also bei deiner lustigen Theorie.
Macht nix, fragen kann man ja mal.
Vielleicht ist Oma oder Mama in anderen Sprachen ein Name! (So ähnlich wie Omar oder Mamma?) Aber es klingt schon wirklich unvorteilhaft, sollte man sich überlegen
Gerne :)
Danke für ihre Antwort!
Wahr ja nur sehr theoretisch gemeint!