Darf man sein Kind gesetzlich gesehen mit Vornamen Mama bzw. Oma nennen?

Geht gar nicht 88%
Finde ich moralisch ok 13%

8 Stimmen

XObelixxxx  25.02.2021, 10:34

Ist "von Thomas" der Familienname?

zazasduze 
Beitragsersteller
 25.02.2021, 10:34

Wäre so gedacht ja 😂

7 Antworten

Es gibt ja in Deutschland keine Gesetzgebung zu Vornamen, sondern lediglich ein Gewohnheitsrecht.

Ein Vorname muss demnach als ein solcher erkennbar sein und darf nicht entwürdigend sein.

Ist halt die Frage, ob ein Richter in "Mama" oder "Oma" einen Vornamencharakter erkennt.

Geht gar nicht

Die Standesbeamten müssen die Eintragung des vorgeschlagenen Namens ablehnen, wenn allein dieser sich negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken könnte. Deine Beispiele wären davon sicherlich erfasst.

Geht gar nicht

Gibt zum Glück Vorschriften für Vornamen.

zazasduze 
Beitragsersteller
 25.02.2021, 10:36

Ja zum Glück 😅

Danke für deine Antwort!

Geht gar nicht

Seinen Namen kann man nicht so einfach ändern. Dem steht leider das deutsche Namensrecht im Weg. Vor allem kann man sich nicht einfach einen Adelstitel zulegen. Du kriegst also weder das "von" eingetragen, noch wirst du dein Kind Mama nennen dürfen. Das würde zumindest ich als Standesbeamter nicht zulassen und du müsstest für diesen Vornamen schon vor Gericht ziehen.

Es bleibt also bei deiner lustigen Theorie.

Macht nix, fragen kann man ja mal.

Finde ich moralisch ok

Vielleicht ist Oma oder Mama in anderen Sprachen ein Name! (So ähnlich wie Omar oder Mamma?) Aber es klingt schon wirklich unvorteilhaft, sollte man sich überlegen

zazasduze 
Beitragsersteller
 25.02.2021, 10:38

Danke für ihre Antwort!

Wahr ja nur sehr theoretisch gemeint!