Vater ist nicht in der Geburtsurkunde eingetragen, wie ist es dann im Sterbefall?
Hallo ihr Lieben,
Mein Vater ist nicht in der Geburtsurkunde verzeichnet, nur meine bereits Verstorbene Mutter alls alleiniges Elternteil. Anscheinend hat mein Vater das damals abgelehnt, warum auch immer. Wie ist das dann, wenn er nun verstirbt? Muss ich da auch alles übernehmen (bzw ausschlagen) oder läuft das rechtlich ganz anders ab?
Danke euch
Waren deine Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt verheiratet?
Nein
2 Antworten
Da dein Vater nicht in der Geburtsukunde steht und wahrscheinlich auch keine andere Vaterschaftsanerkennung existiert, hat dein Vater und du keinerlei Rechte und Pflichten aneinander. d.h. Du hast kein Anspruch auf ein Erbe und keine Verpflichtung, die Kosten der Beisetzung zu übernehmen, weil kein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Wenn dein Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat und diese auch sonst nicht festgestellt wurde hast du grundsätzlich erst mal kein Erbrecht nach der gesetzlichen Erbfolge.
Erben würdest du also nur wenn es ein Testament zu deinen Gunsten gäbe.
Gott sei dank, dann Erbe ich nichts. Schlage ich sowieso aus im Falle Wenn. Danke dir