Vater ist nicht in der Geburtsurkunde eingetragen, wie ist es dann im Sterbefall?

Stadewaeldchen  11.02.2022, 13:20

Waren deine Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt verheiratet?

PopiLopi 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 13:24

Nein

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da dein Vater nicht in der Geburtsukunde steht und wahrscheinlich auch keine andere Vaterschaftsanerkennung existiert, hat dein Vater und du keinerlei Rechte und Pflichten aneinander. d.h. Du hast kein Anspruch auf ein Erbe und keine Verpflichtung, die Kosten der Beisetzung zu übernehmen, weil kein rechtliches Verwandtschaftsverhältnis besteht.

Wenn dein Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat und diese auch sonst nicht festgestellt wurde hast du grundsätzlich erst mal kein Erbrecht nach der gesetzlichen Erbfolge.

https://beratung.de/recht/ratgeber/erbrecht-nichtehelicher-kinder-in-deutschland-was-sagt-das-g_fnbfqr#5

Erben würdest du also nur wenn es ein Testament zu deinen Gunsten gäbe.

PopiLopi 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 13:32

Gott sei dank, dann Erbe ich nichts. Schlage ich sowieso aus im Falle Wenn. Danke dir