Vorname auf Geburtsurkunde falsch geschrieben!
Hallo zusammen,
meine Freundin hat neulich ihre Geburtsurkunde (Jahrgang 1985) beantragt und ist fast aus allen Wolken gefallen!! Anstatt ihrem Namen "Valerie" steht darauf "Walerie"! Aber die Sache ist, dass auf allen anderen Dokumenten (Perso, Reisepass, Zeugnisse etc.) "Valerie" vermerkt ist, so dass es sich beim Namen auf der Geburtsurkunde schlichtweg um einen Fehler handelt.
Wie sollten wir jetzt vorgehen, um das ändern zu lassen? Wie einfach/schwierig ist eine solche Namensberichtigung?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
8 Antworten
Es muss festgestellt werden, ob der Name von Anfang an so in die Geburtsurkunde eingetragen wurde.
Ich hätte eigentlich eine Cathrina werden sollen.
Standesbeamter hat es falsch geschrieben und ich bin eine Katrin.
Egal ob Änderung der Geburtsurkunde ist oder der anderen Dokumente, auf den Kosten bleibt der Betroffenen sitzen.
Und die Änderung des Namens in der Geburtsurkunde wäre wesentlich teurer geworden, als die Änderung sämtlicher Zeugnissen aus 10 Schuljahren, 3 Abschlusszeugnisse, Umschreiben sämtlicher Versicherungen und Änderung von Personalausweis, Pass, Führerschein und Versicherungskarte.
Der Name in der Geburtsurkunde ist normalerweise gültig, wenn es sich um das Original handelt. Auf diese Art ist mir ein "h" im Vornamen abhanden gekommen.
Schwierig, bei mir ist mein Nachname nachweislich falsch geschrieben und bei meiner älteren Schwester zusätzlich noch der Vorname (Cathrine solte sie geschrieben werden was hat der Standesbeamte geschrieben Katrin) und meine Familie sollte für jede einzelne Namesänderung 2500DM waren es noch bezahlen..Ich prügel mich nächste Woche wieder mit denen rum bin mittlerweile fast 21, also es ist schon ein altes Problem..Ich hoffe bei deiner Freundin sind die "kulanter", kommt wahrscheinlich immer stark aufs jeweilige Standesamt an.
Tja so einfach ist das leider nicht, weil der Name vor 1888 anders geschrieben wurde, der Buchstabe existiert heute nicht mehr.(Ich hab Geburtsurkunden noch von der Zeit bis heute ich glaub die älteste Urkunde ist von 1854). Dann war alles wieder ok und dann wurde 1939 mein Opa geboren und ab da ist Theater denn bei ihm und seinen beiden Brüder wurden jeweils anders geschrieben,bei ihm so falsch wie der bei mir drin steht, bei seinen Bruder richtig und bei seinen jüngsten Brüder in der Schreibweise von vor 1888. Tja und seitdem kämpft meine Familie um die Anerkennung wie der Name geschrieben wird. Mein Name kommt aus Österreich und dort kennt man den Namen in der Schreibweise wie die uns hier schreiben garnicht, aber das interessiert die Stadt Köln nicht xD Bei meinem Großeltern wurde der Name letztes Jahr endlich geändert, ABER bei meinen Schwestern und meiner Mutti stellen die sich quer obwohl wir alle Urkunden haben usw.. Das ist halt die Stadt Köln die ist pleite und versucht so an Geld zu kommen, wie gesagt nächste Woche hab ich da mal wieder einen Termin mal sehen wie es weiter geht..
Es ist festzustellen, dass der Geburtseintrag maßgebend ist, Personalausweis, Reisepass, Zeugnisse sind falsch! Wenn deine Freundin der Meinung ist, dass dies ein Fehler ist, muss zunächst die Quelle gesucht werden. War es ein Übertragungsfehler im Standesamt? Was hat die Klinik in ihrer schriftlichen Mitteilung gemeldet? Haben die Eltern den Namen tatsächlich in dieser Version angegeben? Es ist dabei unerheblich, ob dies bewusst oder aus Unkenntnis geschah. In letzterem Fall ist eine Korrektur problematisch, teuer, u. U. sogar unmöglich, denn: Eine "behördliche" Namensänderung kann nicht "erzwungen" werden, indem man aus welchen Gründen auch immer einen anderen Namen benutzt; außerdem sind beide Schreibweisen (W und V) gängig. Also: Durch den Standesbeamten in den Sammelakten des Standesamts genau nachprüfen lassen, wie der Werdegang der Namensgebung von der Geburt bis zum Eintrag im Geburtenbuch zustande gekommen ist. Wenn in diesem Verlauf ein Fehler oder Versäumnis der Behörde oder der Klinik nachzuweisen ist, muss eine Berichtigung erfolgen - und die ist kostenlos!
Streng genommen (und rein rechtlich) gilt der in der Geburtsurkunde vermerkte Name, nicht die später daraus (evtl. falsch) übertragenen Namen, z.B. im Personalausweis, Zeugnis usw. Zu beantragen ist also eine Namensänderung - und die kostet Zeit, Geld und Nerven!
Wenn der Nachname falsch geschrieben ist, warum dann eine Namensänderung? Eine BERICHTIGUNG kann hier nur in Frage kommen - und die ist kostenlos! Und schon sind 1 x 2500 DM (der Höchstsatz liegt m. W. z. Zt. bei 1000 €) gespart . . .