personalausweis falsch ausgestellt - wer haftet?
Habe heute mit einer Freundin über ihre Vornamen auf dem Personalausweis gesprochen:
Früher, auf dem alten Perso, stand folgender Name (ausgedacht!)
Johanna Marie Musterfrau
Jetzt, beim neuen, stehen beide Vornamen so da:
Johanna-Marie
Nur wegen diesem Bindestrich, der vorher nie existierte und eigentlich sonst keine Probleme bereitet, ist sie jetzt verpflichtet beide Vornamen anzugeben, und als sie nur ihren Vornamen angab (Bsp. nur Marie), dann wurde ihr gesagt (nach der Passkontrolle) dass sie vergessen habe "Johanna" zu schreiben, und dass es notwendig sei, wegen des Bindestrichs!
Wenn sie einen neuen Pass beantragen möchte, muss sie dann zahlen? Ist ja nicht ihre Schuld eigentlich
7 Antworten
Hat sie eine Geburtsurkunde? Wenn ja, sollte sie dort nachsehen, was da steht. Dann sollte sie mit der Urkunde (falls es dort ohne BIndestrich steht) zum Einwohnermeldeamt gehen, denn dann sind dort die Daten falsch. wer die Daten dort falsch erfasst hat, lässt sich heut nicht mehr nachvollziehen, da sie wenn man umzieht von dem vorherigen Einwohnermeldeamt übermittelt werden.
Daher sollte sie dann mal mit denen reden, wer die Kosten für die Neuausstellung übernimmt.
Allerdings hätte sie beim Beantragen schon sehen müssen, dass der Name falsch ist, denn sie hat es ja unterschrieben. Es schadet nicht, sich den ANtrag vorher anzusehen, denn auch die Mitarbeiter dort sind menschlich und es kann immer mal ein Fehler passieren.
Richtig ist nur wie es in der Geburtsurkunde steht. Alles andere ist irrelevant.
Mit dem "Pass beantragen" meinst Du sicherlich den Personalausweis!
An der Stelle Deiner Freundin würde ich natürlich sofort das Bürgeramt deiner Stadt oder Gemeinde aufsuchen und dort den Personalausweis reklamieren. Er muss natürlich neu ausgestellt werden.
Jetzt ist nur die Frage offen, ob dieser Fehler schon vorhanden war, als Deine Freundin die Anmeldung unterschrieb oder ob der Fehler in der Bundesdruckerei entstand. Wenn Deine Freundin die Anmeldung mit dem Fehler unterschrieb, dann musst sie erneut die Gebühr bezahlen, sonst muss das die ausstellende Behörde übernehmen.
Schaut mal in die Geburtsurkunde. Vielleicht war ja auch der erste Ausweis falsch?
Wenn wirklich der jetzige falsch ist, sollte eigentlich ein neuer umsonst sein.
Formfehler, frage bei der Behörde oder Amt wie der zuständigen Stelle nach.
nur wenn in der geburtsurkunde auch kein bindestrich zwischen den vornamen war, ist diese antwort richtig. also ist sie zumindest unvollständig
wenigstens eine richtige antwort. DH !