Sind zweite, dritte... Vornamen auf dem Universitätszeugnis verpflichtend?
Ich habe mehr als einen Vornamen, diese sind jedoch nicht mit Bindestrichen verbunden und ich benutze eigentlich überall nur den ersten. Bei der Anmeldung an der Universität habe ich auch nur den ersten angegeben (ehrlich gesagt nur aus gewohnheit) - während natürlich auf dem eingereichten Abiturzeugnis alle Vornamen standen. Gemeckert hat da noch niemand. Beim Abholen des Studienausweises (auf dem auch nur der erste Vorname vermerkt ist) mit meinem Perso (alle Vornamen) hat es auch keine Probleme gegeben.
Aber wie ist das dann mit dem Abschlusszeugnis der Universität? Ist es für das spätere Berufsleben relevant, ob da nun z.B. "Max Mustermann" steht, aber auf dem Abiturzeugnis und Perso z.B. "Max Peter Gustav Mustermann"?
PS: Gibt es da eventuell irgendwelche Rechtsnormen/Gesetze dazu?
3 Antworten
Wenn du immer nur den ersten Vornamen benutzt, wird es niemanden Auffallen. Ich hab einen Kollegen der hat formal auch zwei Vornamen aber vergessen das seiner Uni zu sagen. Auf seinem Diplom steht auch nur sein erster Vorname. Da kräht kein Hahn nach.
Danke, dass klingt schonmal sehr beruhigend :)
Im Ausweis, Pass, Urkunden und solchen Anmeldungen sollte man schon alle Namen angeben.
Meistens ist dann der 1. Name, oder der Rufname - wie man sagt, unterstrichen.
Manche Menschen haben auch den 2. oder 3. Namen als Rufnamen.
Ich habe auch 3 Namen, die sogar im Darlehen für unsere Eigentumswohnung vermerkt sind.
Also lieber angeben und wenn diese nicht benötigt werden, dann wirst du es erfahren.
Kannst du machen, ein Anruf würde auch genügen.
Aber machen die sich nicht vom Ausweis eh eine Kopie, bei einer solchen Anmeldung bzw. muss man hier nicht sogar eine Kopie bzw. eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde abgeben?
Nö, musste ich nicht. Nur halt beim Abholen des Studienausweises musste der Perso her.
Na da müssten die es ja eigentlich gesehen haben, dass du mehr Vornamen hast.
Aber ich würde mich trotzdem nochmal kurz erkundigen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Die Unterstreichung von Rufnamen im Pass ist vor einiger Zeit weggefallen. Auch im EU-Führerschein wird nur noch ein Vorname eingetragen. Hab selbst 2 Vornamen und im Führerschein steht nur einer drin.
Nö, ist es nicht.
Die Pflicht zur Wahl eines verbindlichen Rufnamens ist entfallen. Du kannst jeden Deiner Vornamen als vollwertigen Vornamen benutzen.
Ist allerdings etwas blöd, wenn z.B. auf dem Bachelor-Zeugnis Max Mustermann steht und auf dem Master nachher Peter Mustermann :-)
Zunächst danke für Deine Antwort, da fühle ich mich gleich weniger unsicher :)
Natürlich würde auf dem Bachelor- und dem Masterzeugnis (hoffentlich) dann derselbe Vorname stehen, also der den ich angegeben habe.
Dein Verweis auf den Entfall der Rufnamenswahl klingt auch schonmal sehr hilfreich. Nachdem ich das mal gesucht habe bin ich auf diese Seite gestoßen https://www.gindat.de/news/news-einzelansicht/article/bundesmeldegesetz-in-kraft-ab-1-november-2015.html , die ich bisher nicht gefunden hatte. Da steht:
Beim Ausstellen von Pässen und Personalausweisen hat der Rufname übrigens auch künftig keine Bedeutung. Für solche Dokumente ist festgelegt, dass alle Vornamen zu speichern sind, und zwar genau in der Reihenfolge und der Schreibweise, wie sie sich aus der Geburtsurkunde ergeben.
Und ein Zeugnis ist ja kein Pass oder Ausweis.
Bezüglich der Namensvorgaben denkt der Staat in erster Linie an sich, daher will er, dass Deine amtlichen Identifikationsdaten mit allen (Vor-)Namen versehen werden.
Wie und welche Namen Du ansonsten veränderst, ist dem Staat relativ egal, solange es nicht der absichtlichen Täuschung dient.
Also sollte ich lieber mal zum Unisekretariat oder Prüfungsamt gehen und nachfragen wie ich das in deren Unterlagen ändern lassen kann?