Muss der Name beim Reisepass mit dem Namen der Geburtsurkunde übereinstimmen?
Hallo,
Ich möchte ein Visum nach Vietnam beantragen.
Auf meiner Geburtsurkunde habe ich noch einen Mittelnamen, der aber beim Pass nicht draufsteht.
Jetzt ist meine Frage ob das jetzt wichtig ist oder nicht ?
Danke schonmal !
5 Antworten
Bei der Beantragung eines Visums muss der Name im Reisepass identisch sein mit dem Namen auf dem Visumantrag.
Eine Geburtsurkunde wird von der vietnamesischen Botschaft nicht verlangt, zumindest nicht fuer einem temporaeren Aufenthalt mit touristischen Zwecken.
Im Normalfall soll der Reisepass die gleichen Daten zum Namen haben, wie in der Geburtsurkunde steht. Wenn man allerdings im Ausland geboren wurde, kann es sein, dass der Name nach deutschem Recht anders ist. Wie hast du denn die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? Durch Geburt (weil Vater oder Mutter deutsch) oder durch Einbürgerung? LG
Nein, es zählt auschließlich der jetzige Name auf dem Pass.
Viel Spaß in Vietnam.
Das ist falsch. Es zählt der Name der Geburtsurkunde.
Normalerweise musst du ja nicht beides vorlegen, sondern nur den Reisepass.
Aber de facto zählt der Name, der im Reisepass steht...also hast du eigentlich keinen zweiten Namen mehr ^^ '' (es sei denn du kannst nachweisen, dass der Nachname nicht per Amtes mal irgendwann gelöscht/ aus deinem Namensbestanddteil entnommen worden ist)
Aber de facto zählt der Name, der im Reisepass steht...
Das ist einfach falsch...
Klar ist das wichtig... Wenn du einen zweiten Vornamen hast (denn so steht es ja in deiner Geburtsurkunde), und dieser steht NICHT im Reisepass, dann ist dein Reisepass ungültig.
De facto verreist du dann mit einem ungültigem Reisepass.
Klarer Verstoß gegen § 4 Absatz 1 Nr. 2 des Passgesetzes.
Da steht klar drin, dass im Reisepass die VornameN erfasst werden. Und nicht nur ein Vorname.
Dein Reisepass ist damit gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 2 Passgesetz ungültig.
Bei mir steht der MITTELname nicht drauf.
Also theoretisch zählt es ja nicht als Vornamen oder ?
Selbstverständlich zählt das. Steht der Name in der Geburtsurkunde, hat er auf dem Reisepass zu stehen. Tut er dies nicht, ist der Reisepass schlicht und ergreifend ungültig.
Als ich aber meinen Reisepass beantragt habe, meinte sie dass ich den Mittelnamen nicht brauche