Vorname mit Rufname Verwechslung
Ich wollte meinen Personalausweis verlängern. Dabei wurde festgestellt, dass in allen bisherigen Ausweisen (Reisepaß und Personalausweis) der Vor- und Rufname verwechselt wurde. Dies fiel auf, da ich heiratete und meine Heiratsurkunde die richtige Namensfolge aufwies. Im Computer der Stadt Ffm wurde ohne mir es mitzuteilen eine Namenskorrekur vollzogen (so wie es in meiner Geburtsurkunde steht). Nichteinmal mir selbst war klar, dass mein Rufname nicht mein in der Geburtsurkund eingetragener Vorname ist. Alle Dokumente (Versicherungsverträge z.B Lebensversicherungen, Renten- und Krankenversicherung, notarielle Vollmacht) lauten auf meinen Rufnamen und Nachnamen. Kann dies zu Problemen führen?
6 Antworten
Auf älteren Geburtsurkunden und auf dem alten Personalausweis ist der Rufname unterstrichen und ist damit amtlich.So war es bei mir jedenfalls.Wie es heute allerdings aussieht weis ich leider nicht.Es gibt bestimmt ein Gesetz im Personenstandswesen.
na, dann mal viel spaß, du wirst alles ändern müssen.
mein schwiegervater hat sich selber über 70 jahre lang günt(h)er geschrieben, bis eines tages einem beflissenen beamten auffiel, dass in der geburtsurkunde eigentlich günter ohne "h" steht.
wie das gekommen ist, war nicht mehr nachvollziehbar, aber alle dokumente und ausweise liefen auf günt(h)er.
da das ja nicht richtig war, musste alles geändert werden.
Das ist wieder was anderes, denn da ist die Schreibweise ja wirklich falsch (kommt übrigens bei vielen älteren Menschen vor, die sich mal irgendendwann eine "schickere" Schreibweise ihres Namens ausgesucht haben).
Der Rufname ist keine gesetzlich festgelegte Tatsache, sondern soll nur bei Menschen mit mehreren Vornahmen eine Orientierung geben, mit welchem der Namen derjenige gerufen werden sollte. Eine rechtliche Auswirkung hat die "Verwechslung" nicht.
Meine Freunde nennen mich aus Jux seit Jahren bei meinem zweiten Vornahmen, der eben nicht der gewohnte Rufname ist.
Nein, weil, Du beide Namen ja führst. D.h., wenn Du einen Nachweis erbringen musst, dass Du wirklich Astrid Claudia Müller bist (Rufname Claudia) oder andersrum, hast Du ja auf Perso und/oder Geburtsurkunde beide Namen drauf.
Jeder darf den Rufnamen führen, den er möchte und kann das auch jederzeit neu entscheiden. Wenn sie jetzt Astrid Claudia Müller heißt und nennt sich mal Claudia und mal Astrid, kann sie das ja trotzdem locker nachweisen, dass sie das ist. Sonst müsste sie die Zeugnisse theoretisch ja auch ändern lassen, wenn sie heiratet (den Geburtsnamen kann man ja auch aus dem Perso/der Geb.Urk. ersehen).
Absolut! So mühsam es sein mag, das muss wohl leider alles geändert werden!
Mit Bezug auf die Antwort von "butz1510" revidiere ich diese Aussage :-)
Bist Du Dir da ganz sicher???