Vormieter hat nicht einmal renoviert, kann ich das vor seinem Auszug noch verlangen?
Konkret habe ich eine Wohnung übernommen, der Vormieter hat selber beim Einzug nicht gestrichen, versprach mir beim Auszug zu streichen. Nachdem mit dem Vermieter der Vertrag unterzeichnet war ändert der Vormieter plötzlich seine Erinnerung, dass er nie streichen wollte.Im Vertrag steht Renovierung bei Einzug, das hat er selber aber nicht gemacht. Jetzt ist die Wohnung zum Teil mit sehr kräftigen Farben gestrichen, die nicht mit einem einfachen Streichen schnell weg gehen. Kann ich da nicht mindestens neutrale Wandfarben erwarten?Als Faustpfand habe ich noch die Kaution, der Vermieter behält die alte Kaution, ich habe mich mit dem Vormieter geeinigt ihm diese zu überweisen. Kann ich davon die Aufwände fürs Streichen abziehen?
6 Antworten
Auch das mit der Kaution ist Sache des Vermieters.
Du kannst da gar nichts bestimmen.
Was kannst Du machen?
Den Vermieter bitten, sich um den Vormieter kümmern, bzw. u, dessen Übergabe kümmern.
Du hast Dich einfach in vertragliche Dinge eingemischt die Dich normalerweise nichts angehen und jetzt hast Du diesen Ärger.
In Zukunft würde ich von solchen Sachen ablassen.
Das fehlt ein Teil des Textes.
Du kannst nichts vom Vormieter verlangen. Vertragspartner vom Vormieter ist der Vermieter. die müssen das bezüglich Übergabe und Kaution unter sich regeln.
Auch was in dem Mietvertrag des Vormieters steht ist nicht Dein Problem,.
Für Dich ist nur relevant was in Deinem Vertrag und Deinem Übergabeprotokoll steht.
Vormieter hat nicht einmal renoviert, kann ich das vor seinem Auszug noch verlangen?
Nein. Vertragspartner ist dein Vermieter. Wenn du dir mietvertraglich nicht von deinem Vermieter hast zusichern lassen, dass die bei Besichtigung erkennbaren Mängel knalliger Farbwahl bis zu deinem Mietbeginn beseitigt werden, hast du sie akzeptiert.
Dein Vormieter ist seinem Vermieter zur Mängelbeseitigung verpflichtet, nicht dir.
Ebenso bekommt er die Kaution von seinem Vermieter zurück.
G imager761
Ich verstehe nicht,wieso du dich mit dem Vormieter auseinander setzen musst.
Das alles ist Vermieter -Sache.Er muss ich mit dem Vormieter auseinander setzen.Du kannst nicht eigenmächtig deine Kaution kürzen.
Wende dich an deinen Vermieter
Das zu klären, ist Sache des VERMIETERS. Mit dem Vormieter hast du keinen Vertrag und kannst GAR NICHTS von ihm verlangen.
Mit dem Vormieter hast Du keinen Vertrag, sondern mit dem Vermieter.