Kann mich der Vermieter zwingen bei Auszug Malerarbeiten durch einen Maler ausführen zu lassen?
Hallo zusammen,
ich bin kürzlich in eine neue Wohnung umgezogen und jetzt geht es an die Übergabe der alten Wohnung. Als ich damals in meine alte Wohnung eingezogenen bin, habe ich alle Wände weiß gestrichen, da Streichen bei Einzug im Mietvertrag vereinbart wurde. In der Zwischenzeit habe ich 2 Wände farbig (blau bzw. grün) gestrichen.
Mir ist klar, dass farbige Wände eigentlich nicht gehen und gestrichen werden sollten. Allerdings meinten meine Vermieter ich selbst bräuchte die nicht zu streichen. Sie wollen allerdings (zwingend)einen Maler beauftragen, der dann die komplette Wohnung für den Nachmieter neu streicht. Die Kosten dafür sollen den Nachmieter in Rechnung gestellt werden. Falls jedoch an bestimmten Wandabschnitten eine spezielle Behandlung aufgrund meiner Farbe notwendig wäre, müsste ich die Kosten dafür in unbekannter Höhe tragen. Ich bin gerne bereit, in Eigenarbeit eine Schicht weißer Farbe über meine farbigen Wände zu streichen (mit 2mal streichen sollte die Farbe weg sein), allerdings sehe ich es nicht ganz ein, unbekannte Kosten für einen Maler zu tragen. Können mich die Vermieter zwingen, die Arbeiten durch einen Maler ausführen zu lassen? Übrigens musste ich bei Einzug selber auch einen ganzen Raum mit gelben Wänden durch 2mal überstreichen beseitigen ohne das mir da ein durch den Vormieter bezahlter Maler zur Hand gegangen ist.
Viele Grüße
Pendergast
11 Antworten
Nun, der Vermieter kann verlangen, das man die Wände wieder weiss streicht (oder die Kosten für den Maler in Rechnung stellen, wenn man dies nicht tut) - dazu gab es erst vor kurzem ein Urteil. Sofern man aber die Wände korrekt gstrichen übergibt, sollte er nichts in Rechnung stellen dürfen, sofern nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde.
Im Zweifel Erstberatung bei Mietanwalt oder Mieterschutzbund in Anspruch nehmen.
Nein, Du kannst auch selber streichen. Allerdings kann es durchaus sein das auch 2 mal streichen nicht reicht, je nach dem wie kräftig die Farben sind. Dann kann es natürlich passieren das bereits zu viele Farbschichten aufgetragen wurden und doch auch noch neu Tapeziert werden muss.
Im Mietvertrag steht nicht das gestrichen werden muss und im Übergabeprotokoll ist festgehalten, dass die Wohnung ungestrichen übergeben worden ist.
Selber drüber streichen fände ich notfalls noch in Ordnung, aber einen Maler zu zahlen ist wohl unverhältnismäßig, besonders wenn ich im voraus nicht weiß was der kostet. Was wäre denn, wenn ich einfach einmal mit weißer Farbe drüber streichen würde. Ich denke, dass dann maximal die alte Farbe noch durchschimmert, was praktisch einer Pastellfarbe entspricht. Und letzeres wäre soweit ich weiß ja wieder in Ordnung.
du musst nur selbst streichen (oder lassen), was du +++abgewohnt+++ hast, sonst ist die klausel unwirksam!
Die farbigen Wände musst du auf alle Fälle neutral überstreichen (muss nicht weiß sein). Alles andre richtet sich nach dem MV. Sind die dortigen Klauseln unwirksam, bräuchtest du ansonsten nix tun. Du musst auf jeden Fall selbst die Arbeiten durchführen dürfen. Ein Zwang, hier Profis einzusetzen, ist unzulässig und unwirksam.
Nein, das können sie nicht...
Sie können Dich aber zwingen, die Arbeiten FACHGERECHT auszuführen, und wenn Du das selbst nicht kannst, wird dann wohl ein Maler ran müssen...