Wer muss neu tapezieren. Vormieter oder Mieter?
Ich ziehe jetzt aus und der Nachmieter möchte die Wohnung neu tapeziert haben, da diese anfängt abzubröckeln.
Der Deal bei meinem Einzug war, dass ich in die besagte Wohnung ein Monat später einziehen dürfte, wenn ich dafür die Renovierung übernehme. Ich hab eingewilligt und die Türrahmen lackiert, Fugen neu versiegelt und alles Hell gestrichen. Jetzt nach 10 Monaten bröckelt die Tapete ab und der Vermieter ist der Meinung das ich die Wohnung neu tapezieren und streichen müsse, da ich die Renovierung zu Anfang übernehmen wollte und die Wohnung bei meinem Auszug zum 1.5 tiptop sein müsse. Bin ich jetzt zuständig für eine neue Tapete?
6 Antworten
Was willst du mehr. Nach jüngstem BGH-Urteil ist der Mieter zur Renovierung einer Wohnung bei Auszug nicht verpflichtet, wenn er diese unrenoviert übernommen hat. Damit bist du aus dem Schneider. Nur besenreine Rückgabe. Der Nachmieter hat da kein Mitspracherecht, da nicht Vertragspartner. Er muss sich an den Vermieter halten und mit ihm klären, wie der Hase läuft, sprich wer renoviert, er oder der Vermieter.
Schon wieder ein Rechtsirrtum deinerseits. De facto ist klar, der Mieter hat die Wohnung unrenoviert übernommen und gibt sie gemäß geltendem Recht unrenoviert zurück. Dass die Eigenleistung bei Mietbeginn vereinbart war, spielt dabei keine Rolle. Der Fakt ist entscheidend. Basta!
Schreib hier mal die wortgenaue Formulierung aus deinem Mietvertrag rein.
Danke für eure Hilfe!! Hab gerade im Vertrag den Teil gefunden, dass ich,wenn nötig, auf eigene Kosten neu tapezieren muss :( Bin daran selbst schuld ... Lehre fürs Leben 😖
Nö, musst du nicht, wie kommst du drauf? Unrenoviert (vom Vermieter) übernommen, unrenoviert an den Vermieter zurückgeben. Das war's. Was derr Nachmieter will ist für dich ohne Belang.
nach 10 Monaten bröckelt die Tapete ab und der Vermieter ist der Meinung das ich die Wohnung neu tapezieren und streichen müsse, da ich die Renovierung zu Anfang übernehmen wollte
Da hat der Vermieter Recht: Wenn Reovierung vereinbart war, dann war sie i. S. d. § 243 BGB in fachgerechter "mittlerer Art und Güte" zu leisten :-)
Eine Tapete hat sich demnach nicht nach wenigen Monaten "abzubröckeln"; diesen Mangel musst du beheben.
G imager761
Ja wenn du zugestimmt hast aber wenn ihr kein schriftlichen Vertrag habt kann er dir nichts anhaben
Ich hoffe du hast das nicht im Mietvertrag unterschrieben, denn dann musst du das machen, wenn nicht, dann bist du dafür nicht verantwortlich
Unsinn.
Tatsächlich handelt es sich in diesem Fall garnicht um eine Renovierung, sondern Mangelbeseitigung. Wer bei Einzung vetraglich zugesichert eine Tapeten anzubringen hatte, hat dies in fachgerechter "mittlerer Art und Güte" zu leisten, ohne das die nach 10 Monaten gleich abfällt :-O