Wer muss neu tapezieren. Vormieter oder Mieter?

6 Antworten

Was willst du mehr. Nach jüngstem BGH-Urteil ist der Mieter zur Renovierung einer Wohnung bei Auszug nicht verpflichtet, wenn er diese unrenoviert übernommen hat. Damit bist du aus dem Schneider. Nur besenreine Rückgabe. Der Nachmieter hat da kein Mitspracherecht, da nicht Vertragspartner. Er muss sich an den Vermieter halten und mit ihm klären, wie der Hase läuft, sprich wer renoviert, er oder der Vermieter.

imager761  26.04.2015, 09:09

Tatsächlich handelt es sich in diesem Fall garnicht um eine Renovierung, sondern Mangelbeseitigung. Wer bei Einzung vetraglich zugesichert  eine Tapeten anzubringen hatte, hat dies in fachgerechter "mittlerer Art und Güte" zu leisten, ohne das die nach 10 Monaten gleich abfällt :-O

albatros  27.04.2015, 01:30
@imager761

Schon wieder ein Rechtsirrtum deinerseits. De facto ist klar, der Mieter hat die Wohnung unrenoviert übernommen und gibt sie gemäß geltendem Recht unrenoviert zurück. Dass die Eigenleistung bei Mietbeginn vereinbart war, spielt dabei keine Rolle. Der Fakt ist entscheidend. Basta!

Schreib hier mal die wortgenaue Formulierung aus deinem Mietvertrag rein.

knatti92 
Beitragsersteller
 25.04.2015, 19:53

Danke für eure Hilfe!! Hab gerade im Vertrag den Teil gefunden, dass ich,wenn nötig, auf eigene Kosten neu tapezieren muss :( Bin daran selbst schuld ... Lehre fürs Leben 😖

albatros  26.04.2015, 01:29
@knatti92

Nö, musst du nicht, wie kommst du drauf? Unrenoviert (vom Vermieter) übernommen, unrenoviert an den Vermieter zurückgeben. Das war's. Was derr Nachmieter will ist für dich ohne Belang.

nach 10 Monaten bröckelt die Tapete ab und der Vermieter ist der Meinung das ich die Wohnung neu tapezieren und streichen müsse, da ich die Renovierung zu Anfang übernehmen wollte

Da hat der Vermieter Recht: Wenn Reovierung vereinbart war, dann war sie  i. S. d. § 243 BGB in fachgerechter "mittlerer Art und Güte" zu leisten :-) 

Eine Tapete hat sich demnach nicht nach wenigen Monaten "abzubröckeln"; diesen Mangel musst du beheben.

G imager761

Ja wenn du zugestimmt hast aber wenn ihr kein schriftlichen Vertrag habt kann er dir nichts anhaben

Ich hoffe du hast das nicht im Mietvertrag unterschrieben, denn dann musst du das machen, wenn nicht, dann bist du dafür nicht verantwortlich

albatros  26.04.2015, 01:30

Unsinn.