Farbige Wände beim Auszug streichen?
Hallo,
leider muss ich nach 4 Jahren wegen Eigenbedarf aus meiner Mietwohnung ausziehen. Die Wohnung wurde mir von Anfang an farbig gestrichen vermietet, so dass ich jetzt nicht einfach mit weißer Farbe ein paar Schönheitskorrekturen vornehmen kann. Muss ich nun komplett die ganze Wohnung streichen? Das wäre ja ziemlich unverhältnismäßig da es eigentlich noch ganz gut ausschaut.
7 Antworten
Wie hast du die Wohnung denn übernommen? Hast du sie in einer neutralen Farbe übernommen, dann wirst du jetzt wohl streichen müssen. Papageienbunte Wände muss der Vermieter nicht akzeptieren.
Das wäre ja ziemlich unverhältnismäßig da es eigentlich noch ganz gut ausschaut.
Wieso sollte das unverhältnismäßig sein? DU findest, dass des noch gut ausschaut, der Vermieter sicher nicht und mit großer Wahrscheinlichkeit auch kein Nachmieter. Das Überstreichen kunterbunter Wände hat übrigens nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun. Das ist schlicht eine Schadensbeseitigung.
Du müsstest nur dann nicht in neutralen Farben streichen, wenn du die Wohnung bereits mit kunterbunten Wänden übernommen hättest.
Wenn du die Wohnung bereits mit bunten Wänden übernommen hast, dann musst du sie jetzt natürlich nicht in neutralen Farben streichen. (Habe in deiner Frage überlesen, dass die Wände bereits bunt waren. )
Bohrlöcher müssen auch nicht verschlossen werden, solange sie in üblicher Anzahl vorhanden sind. Sieht die Wand allerdings aus wie ein Schweizer Käse, dann wirst du nicht darum herum kommen.
Du hast die Wohnung unrenoviert übernommen. Du kannst sie unrenoviert zurück geben.
Aber: Hast Du Dich irgendwo verpflichtet, die Wände zu streichen, musst Du das jetzt irgendwann nachholen.
Frag dein Vermieter und lass dir alle Klauseln im Mietvertrag zeigen, dann weiß du was du machen musst und was nicht.
Sprich das doch mit dem Vermieter ab.
Immerhin will er ja selbst einziehen. Vielleicht brauchst Du ja gar nichts zu machen.
Wenn der Nachmieter die Wohnung mit den farbigen Wänden so übernehmen möchte kannst du diese so lassen. In der Regel aber muss man die Wohnung mit weißen Wänden, ohne Mängel u.a Schrauben, Nägel in den Wänden und Besenrein hinterlassen.
Das stimmt nicht unbedingt. Kommt drauf an was im Mietvertrag steht.
Die Wohnung wurde bunt vom Vermieter vermietet und ich werde mit Sicherheit nicht die exakte Farbe finden um über Bohrlöcher farblich korrekt zu zu machen.