Vorlage Mietkaution bei Privatinsolvenz
Hallo,
wir haben die ganze Zeit bei meinen Schwiegereltern zur Miete gewohnt. Kaution hatten wir nie hinterlegt. Nun müssen wir aufgrund der Kinder in eine neue Wohnung ziehen. Natürlich möchte der neue Vermieter eine Kaution. Diese haben wir aus vorgenannten Grund nicht. Da ich Privatinsolvenz angemeldet habe und mich in der Wohlverhaltensphase befinde, fehlen uns auch die finanzielle Mittel hierfür. Meine Schwiegereltern würden diesen Betrag aber vorstrecken und nach Auszug in einigen Jahren würden sie dies normal auch wieder erhalten. Nur geht diese Kaution normal in die Insolvenzmasse. Nun wollte ich fragen, ob es die Möglichkeit gibt dies schriftlich festzulegen das diese Kaution eigentlich meinen Schwiegereltern gehört und wie dies am besten Sicher formuliert wird.
Danke
4 Antworten
Wenn Deine Schwiegereltern die Kaution bezahlen passiert erstmal nichts. Wenn die Insolvenz vorher rum ist (Restschuldbefreiung) aale Du die Wohnung kündigst passiert auch nichts.
Schwierig wird es nur wenn Du die Wohnung kündigst bevor die Inso rum ist. Dann: Nach den Vorschriften der §§ 80, 81 InsO geht mit Insolvenzeröffnung die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter/Treuhänder über. Die nicht verbrauchte Kaution steht dem Mieter bzw. der Insolvenzmasse zu. Der BGH hat zu dieser Frage noch nicht abschließend Stellung bezogen (s. BGH, Urt. v. 19.6.2008 - IX ZR 84/07). Trotz Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO verbleibt der Mietkautionsrückzahlungsanspruch somit in der Insolvenzmasse. Die Erklärung und die Bestimmung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO bedeutet somit in einem ersten Schritt keine "Freigabe" der Mietkaution.
Gezahlte Kautionen gehen nicht automatisch in die Insovenzmasse! Der Insolvenzverwalter pfändet lediglich für die Dauer des Insolvenzverfahrens in die Rückgewähransprüche von Kautionen, die der Insolvenzschuldner gestellt hat. Erfolgt eine Inanspruchnahme durch den Vermieter, ist die Kaution weg und wandert nie in die Insolvenzmasse. Stellen Dritte eine solche Kaution, so bleibt das deren Geld falls der Vermieter nicht darauf zugreift. Den Insolvenzverwalter gehen solche Gunsterweisungen Dritter die einem anderen Dritten (Vermieter) bereitgestellt werden, rein garnichts an.
Wenn DU in der Privatinsolvenz bist, dann soll doch deine Frau den Privatkredit ihrer Eltern aufnehmen.
Wie man es sonst macht, um das Kautionsgeld zu schützen, kann ich dir aber leider nicht sagen.
Warum fragt ihr nicht Euren Insolvenzverwalter, der sollte es wissen.