Mietkaution von ehemaliger Mitbewohnerin/ Ex-Partnerin verlangen?
Hallo,
ich und meine Ex-Partnerin haben letztes Jahr noch zusammengewohnt. Nun haben wir haben trennungsbedingt die Wohnung gemeinsam zum 01.02.2017 gekündigt. Die Kaution hatten wir damals beide zu gleichen Teilen bezahlt. Beim Auszug hat sie dann den vollen Betrag überwiesen bekommen, da sie das formelle übernommen hat.
Zuletzt haben wir uns gestritten, ob sie nicht mehr von der Kaution einbehalten könne als die hälfte, da sie während der gemeinsamen Zeit mehr an Miete bezahlt hat. Jedoch habe ich dies verneint und meinen vollen Anteil verlangt. Letzte Woche habe ich nun nur meinen halben Anteil erhalten. Auf Nachrichten reagiert sie nicht mehr und über Freunde habe ich erfahren, dass sie den Rest einfach einbehalten will.
Da es um mehrere hundert Euro geht, wollte ich nun für eine gerichtliche Mahnung wissen, ob ich rechtlich überhaupt einen Anspruch an dem Geld habe.
Danke schon einmal!
6 Antworten
Wozu einen Mahnbescheid? Der wird dem Grund und er Höhe nach abgewiesen und außer vorschüssigen Kosten, die dann weg sind, passiert da garnichts..
Klagt man vor Gericht, muss man seinen Forderungsanspruch beweisen oder er wird kostenträchtig abgewiesen. Jede Wette, da hat man keine schriftliche Abmachung über die Rückzahlungsmodalitäten vorzuweisen.
Selbst wenn: Wenn man auf Halbe-Halbe pocht, kann sie das natürlich auch und ihre höhere Mietzahlung mit der Forderung aufrechnen. Pass da mal auf, dass du keine Zahlungsklage über den Rest bekommst.
braucht eine schriftliche Abmachung eine Unterschrift?
Ansonsten habe ich für die Miete nichts zu befürchten, das war abgemacht und habe ich theoretisch auch schriftlich...
wer denkt schon daran, wegen der Kaution schriftlich etwas auszumachen. Wenn beide gleich viel einzahlen, sollten doch beide auch wieder ihre Hälfte zurückbekommen.
Du musst in dem Fall nachweisen können, welchen Betrag Du ihr damals gegeben hast.
Kannst Du das noch?
ja kann ich mit dem Kontoauszug
Klare Ansage: Wie ihr Eure Wohnkosten aufgeteilt hat, wer wieviel jeweils zum gemeinsamen Haushalt beigetragen hat, wer wieviel im Haushalt gemacht hat, spielt alles keine Rolle, wenn es darum geht, die zurück gezahlte Kaution wieder an die zurück zu zahlen, die sie damals eingezahlt haben.
Du hast damals vereinbarungsgemäß 50 % bezahlt und Dein Anspruch auf Rückzahlung dieser 50 % besteht natürlich auf jeden Fall, wenn Deine Ex die volle Kaution vom Vermieter zurück erhalten hat. Wenn sie Dir nicht Deinen vollen Anteil zurück zahlt, unterschlägt sie Geld, das ihr nicht gehört.
Sie hätte nur dann einen Aufrechnungsanspruch, wenn sie einen rechtsgültigen Titel hätte, der sie zur Pfändung bzw. zu diesem Einbehalt berechtigen würde.
Insofern empfehle ich Dir, sie per Brief (Einwurfeinschreiben) aufzufordern, den fehlenden Betrag bis zum 10.5.2017 eingehend auf Deinem Konto zurück zu erstatten. Andernfalls kündigst Du rechtliche Schritte an.
Tut sie das nicht, gehst Du im Anschluss direkt zu einem Rechtsanwalt, er dann mit Klageandrohung noch einmal eine Frist setzen wird und ihr seine Kosten auferlegen wird.
Wenn sie darauf nicht mit Ausgleich der Forderung reagiert, kann Dein Rechtsanwalt für Dich Klage einreichen. Auf diese Klage hin wird Deine Ex wohl auch einen Rechtsanwalt aufsuchen, der schon was finden wird, was er Deiner Forderung gegenüber stellen wird und wird wohl Gegenklage einreichen.
Das geht soweit, bis ihr Euch endgültig vor Gericht wieder trefft. Vermutlich wird Euch ein Richter zu einem Vergleich bewegen und diesem werdet ihr vielleicht zustimmen. Vielleicht bekommst Du dadurch noch die Hälfte von dem, was Du noch gerne haben willst.
Davon musst Du dann aber auch Deinen Anteil an den gesamten Rechtsanwaltskosten und Deinen Anteil an den Gerichtskosten tragen, was am Ende mehr kosten kann, als das was über den Vergleich erreicht wurde.
Da stellt sich dann schon die Frage, ob es sich lohnt, das vor Gericht auszufechten. Gewinnt sie deswegen z. B. die Gegenklage, bleibt am Ende auch nichts für Dich.
Traurig aber wohl ziemlich wahrscheinlich.
Traurig sowas- gestern noch die Liebe des Lebens und heute sollen die Gerichte wegen n paar lumpigen Euro entscheiden...
Zum Thema : keine Chance-ihr habt als Partei bezahlt- es sei denn es existiert etwas schriftliches zur Situation..
ja sehr dumm, aber ich brauch das Geld leider auch ...
genau genommen habe ich ihr meinen Anteil damals überwiesen (Kontoauszug vorhanden) und sie hat dann den gesamten Betrag an den Vermieter bezahlt.
Kannst du nachweisen, dass du ihr mehr als das für die Kaution gegeben hat, als du jetzt zurück erhalten hast ? Z.b. Durch eine Überweisung ?
Dann sieht das ganze doch ziemlich gut für dich aus.
ja, ich hab den Kontoauszug von damals noch, Verwendungszweck: Kaution