vorläufiges zahlungsverbot troz 4Kinder ?

6 Antworten

vorläufiges zahlungsverbot troz 4Kinder ?
bedeutet das jetzt das ich am 1.12 keim geld bekomme troz des geringen Einkommens

????

Wurde dem AG ein PfÜB übersandt oder was meinst Du mit "vorläufiges Zahlungsverbot" ?

Wenn Du diesen Brief vor 5 ! Tagen - am 26.11. - Montag erhalten hast, lag er vermutlich auch Deinem AG zu diesem Zeitpunkt vor. Also was sagt dann Dein AG?

muemysteria 
Beitragsersteller
 01.12.2018, 10:38

noch hat er gar nichts gesagt ich werde montag mal nach fragen

Siehe auch hier:

.......

Zweck des vorläufigen Zahlungsverbots

§ 845 ZPO gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, ohne Inanspruchnahme des Vollstreckungsgerichts beschleunigt den Eintritt der Pfändungswirkung herbeizuführen. Er kann dem Drittschuldner und dem Vollstreckungsschuldner durch den Gerichtsvollzieher eine Mitteilung von der bevorstehenden Pfändung zustellen lassen und die Pfändung selbst innerhalb eines Monats bewirken. Das vorläufige Zahlungsverbot - auch Vorpfändung genannt - dient also zunächst der Sicherung eines Anspruchs.

ABER

Ferner muss die Vorpfändung alle Anforderungen des späteren Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erfüllen, d.h. Gläubiger, Schuldner, Drittschuldner, Forderung wegen derer vollstreckt wird, sowie die Forderung, die gepfändet werden soll, müssen angegeben sein. Die Bezeichnung der zu pfändenden Forderung muss so hinreichend sein, dass über die Identität der Vorpfändung mit der Pfändung selbst später keine Zweifel aufkommen können (BGH MDR 01, 1133; OLG Düsseldorf MDR 74, 409). Die Pfändungsbeschränkungen der §§ 850c bis d ZPO muss die Benachrichtigung ebenfalls berücksichtigen.https://www.iww.de/ve/archiv/lohnpfaendung-schneller-zugreifen-durch-vorlaeufiges-zahlungsverbot-f43131

Das heißt, dass Du Dich mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung setzt, weil er verpflichtet ist, den Lohn an Dich auszuzahlen. Wenn Dein Einkommen so gering ist, wie Du angibst, dann wird sich auch bei dem bald folgenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kein pfändbarer Betrag ergeben.

Du hast eine Lohnpfändung bekommen wende dich an deinen AG. Da dein Lohn unter der Pfändungsgrenze liegt, muß er ihn auszahlen.

Klar musst du dein Lohn bekommen, kläre das mit deinem Arbeitgeber.

Das kann nicht sein. 1049 Euro sind grundsätzlich pfändungsfrei. Du hast ja schließlich ein recht zu leben!

muemysteria 
Beitragsersteller
 01.12.2018, 09:48

also muss ich nichts machen zum Gericht oder ähnlich