Mein Arbeitgeber muss mir doch trotzdem Geld zahlen oder?

3 Antworten

vorläufiges Zahlungsverbot gemäß Paragraph 845 Zivilprozessordnung

Das nennt man auch Vorpfändung - der Pfändungsbeschluß kommt noch - damit sichert man sich ab, daß kein anderer vorher etwas pfändet - bei Pfändungen gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"

Der ArbG darf nun den pfändbaren Teil des Gehaltes nicht mehr auszahlen und muß es "arrestieren".

Der nicht pfändbare Teil kann Dir ausgezahlt werden.

Umgehend auch Dein Konto in ein pfändungsfreies Konto umwandeln lassen (P-Konto) - es kann sein, daß hier auch das Konto gepfändet wird, dann wäre das Geld weg, da es auf einem Nicht-P-Konto keinen Pfändungsschutz mehr gibt.

Richi008 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 16:34

genau sowas wollte ich hören , danke!

eine Lohnpfändung gibt’s bereits. Diese ist schon zu 60-70% abgezahlt.

klar könnte man jetzt denken , na da hast du doch deine Antwort. Das ist richtig , aber durch dieses Wort Zahlungsverbot war ich ein wenig nachdenklich.

mein BK ist bereits ein P-Konto. Da gibt’s keine Probleme.

DerSchopenhauer  20.05.2022, 16:38
@Richi008

Ok - dann kommt der Gläubiger also jetzt erst einmal zu spät - aber er sichert sich ab, daß er dann dran ist, wenn die jetzige Pfändung zu Ende ist.

Richi008 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 16:39
@DerSchopenhauer

das kann er gerne tun , Hauptsache ich bekommen 95% von meinem Lohn trotzdem noch ausgezahlt ^^

https://www.schuldnerberatung.de/vorpfaendung/

Bedeutet vorerst, dass Dir der AG vermutlich gar nichts auszahlen darf /wird, bis der Pfändungsbescheid vorliegt.

Richi008 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 16:11

Allgemein hat doch aber jeder einen Freibetrag von mindestens 1.259,99€ oder nicht ?

https://www.adf-inkasso.de/inkasso/pfaendungstabelle.htm

wilees  20.05.2022, 16:12
@Richi008

Nicht wenn es sich z.B. um ausstehenden Kindesunterhalt handelt - da kann man diese Grenze aus gerichtlicherseits herabsetzen.

Richi008 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 16:18
@wilees

Ist es nicht.

wilees  20.05.2022, 16:19
@Richi008

Dann frage beim beantragenden GV nach ..... dessen Namen sollte Dir bekannt sein .

das nennt sich Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ...

von Deinem Lohn wirst Du nur den Selbsbrhalt bekommen, der Rest geht an den Gläubiger und zwar solange bis die Schulden bezahlt sind

es wäre hilfreich gewesen mit dem Gläubiger zu reden! und eine Ratenzahlung auszumachen ...

jetzte weiß auch der AG von Deinen Schulden und Deiner Zahlungsunwilligkeit

Richi008 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 16:46
jetzte weiß auch der AG von Deinen Schulden und Deiner Zahlungsunwilligkeit

das wusste dieser auch schon vorher ^^

frodobeutlin100  20.05.2022, 17:10
@Richi008

na dann .. ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert ...