Wer bezahlt die Krankenkasse, wenn BaföG abgelehnt wird?
Meine Tochter ist 26 Jahre alt und hat einen Behindertenausweis mit 50%. Sie besucht seit August die Schule und möchte den Realschulabschluss machen. Sie ist auch sehr gut! Da sie noch bei uns zu Hause wohnt, hat das BaföGamt den Antrag abgelehnt. Entweder sie zieht aus oder heiratet. Beides halten wir für keine guten Ideen. Wer finanziert nun also die Krankenkasse, wenn wir Eltern ein geringes Einkommen haben (kein Hartz4) und meine Tochter gar kein Einkommen hat? Desweiteren wird meine Tochter keinen Minijob annehmen können. Ist die einzige Lösung dann, dass sie die Schule wieder verlässt - ohne Abschluss?
Ich bitte um kompetente Antworten. Abwertende Antworten - von wegen meine Tochter solle sich nicht so anstellen und arbeiten gehen - möchte ich bitte nicht zu lesen bekommen. Danke.
Hallo,
wie hoch ist der Beitrag, den die Krankenkasse berechnet?
Lebt die Familie zur Miete?Oder wird Eigentum noch abbezahlt?
Gruß
RHW
Der Schülerbeitrag - ca. 80 Euro. Familie lebt in abbezahlter Eigentumswhg. Ich frage mich gerade, ob BaföG das weiß und ob es relevant ist ... den Antrag hatte Tochter ausgefüllt
5 Antworten
Hallo,
in der beschriebenen Konstellation besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
Die Leistungen des Jobcenters sind hier beschrieben: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/schulabschluss-nachholen
Ggf. kommt such Eingliederungshilfe/Hilfe zur Teilhabe an Bildung in Betracht:
Gruß
RHW
Die gestellte Frage lautet:
Wer bezahlt die Krankenkasse, wenn BaföG abgelehnt wird?Wenn Anspruch auf Wohngeld bestände, könnte damit die Krankenversicherung bezahlt werden. Daher mein 1. Satz in meiner Antwort.
Kannte einen ähnlichen Fall bei einem Jugendfreund, der psychische Probleme hatte - selbes Problem: Eltern mit geringem Einkommen (aber eigenem kleinem Reihenhaus), abgelehnter Förderantrag. Die haben dann einige Zeit mit den Behörden sowie insbesondere der AOK rumgesetzt und kamen über einen Tipp letztlich zum Integrationsamt des Landkreises, das ihnen geholfen hat. Es gab sogar Beihilfe bei den Fahrtkosten zur Berufsschule, weil er aus gesundheitlichen Gründen keinen Bus benutzen konnte (er fühlte sich da u.a. verfolgt usw. und musste da selbst hinkommen; Auto fahren konnte der). Da bekam er dann am Ende einen Zuschuss vom Landratsamt und auch mit der Kasse klappte es am Ende.
Ist die einzige Lösung dann, dass sie die Schule wieder verlässt - ohne Abschluss?
Nein, sicher nicht. Lasst euch solche Flöhe auch nciht ins Ohr setzen, wenngleich irgendwelche Büroangestellten mit ihren eigenen Bilderbuchfamilien und ihrem ach so christlcihen Ehrenamtsgetue -sorry, sowas kenne ich aus meiner Heimat und zwar genau so! - leicht reden haben und sicher auch so einen Mist vorschlagen werden bzw. am Ende mit treudoofen Blicken zur Behindertenwerkstätte raten, in der es "so jemand" ja gut hätte und wo "so jemand" ja versorgt sei. Ich kenne das, habe schon unfassbare Dinge diesbezüglich erlebt - war mal bei Kolping engagiert und habe auch Leute zu Terminen begleitet.
Nur soviel zur Info: Die gesetzlichen Krankenkassen haben schon Modelle genug, aber es scheitert gerade bei der AOK oft (andere sind da meiner Erfahrung nach fähiger und fachlich auch weit besser ausgebildet) an irgendwelchen desorientierten Kaffeetrinkern in den Geschäftsstellen, die weder helfen können noch wollen und es fachlich nicht drauf haben. Lasst nicht locker - ich habe die Erfahrung gemacht, dass man denen manchmal Feuer machen muss und ihnen sagen muss, es gibt auch andere Krankenkassen ... ehe sie dann doch auf einmal Mittel und Wege finden.
Auch nicht verkehrt sind kirchliche Bildungsträger wie Kolping, die Caritas oder die Diakonie - die fangen da an, wo die Agentur für Arbeit aufhört und haben auch meinem Freund geholfen bzw. vermittelt. Keine Angst, missionieren wollen die euch nicht, aber sie sind für Leute mit Einschränkungen oder Behinderungen oder einfach komplizierte Fälle die deutlich engagiertere Anlaufstelle als die Agentur für Arbeit, die in Leuten Aktenzeichen sieht und in der Regel hilflos agiert, sobald jemand von der Norm abweicht. Sicher hätten die eure Tochter in eine Maßnahme gesteckt, die gar nicht passend gewesen wäre, aber eine Statistik beschönigt hätte ... ich kenne die Litanei.
Was auch eine Idee ist, die viele nicht auf dem Schirm haben: Geht mal zum VdK Sozialverband oder zum SoVD Sozialverband Deutschland - das sind keine Rentner- oder Kriegsversehrtenvereine wie früher mehr, sondern Sozialverbände genau für Anliegen wie eures, aber viele wissen das leider nicht...
https://www.youtube.com/watch?v=-05H0Lup3-Q
...informiert euch mal nach Geschäftsstellen in eurer Region und deren Rechtsberatung - die haben kompetente, gerade in sozialen Fragen sehr gut geschulte Anwälte. Die Beratung als Solche ist erstmal gratis, geht aber mit der "Bitte" einher, da doch Mitglied zu werden. Die Leute sind ihr Geld bzw. die Mitgliedsbeiträge meiner Meinung nach wert ... und diese Verbände sind für Anliegen wie eures zuständig und die beste Hilfe, die ihr kriegen könnt.
Alles Gute - hoffe ich konnte euch helfen :-)
Ja - klar hast Du geholfen!! Wow! Ja, da werde ich mich schlau machen. Danke Dir sehr! 👍
Falls sie aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist zu arbeiten kann sie kostenlos über die Familienversicherung versichert werden.
Ansonsten wird sie sich wohl selbst versichern müssen - kostet etwas über 100€ für Kranken- und Pflegeversicherung.
Dafür sind die 50% zu wenig. Aber Danke für die Auskunft.
Wenn der BAFÖG-Antrag abgelehnt wurde, liegt das ja wohl am Familieneinkommen. Dann muss die Familie auch für den Krankenversicherungsbeitrag aufkommen.
Das Einkommen wurde im Ablehungsbescheid nicht als Grund angegeben und kann es auch nicht sein: Das Einkommen ist gering. Ergo liegt es - wohl - nicht am Einkommen. Im Bescheid werden folgende Gründe genannt:
Die Antragsstellerin muss ausziehen UND zusätlich
- ein Kind haben
- verheiratet sein oder gewesen sein
- das Elternhaus muss zu weit weg von der Schule sein
Wie gesagt: Von zu hohem Einkommen kein Wort!
Wenn die Behinderung nicht "ausreicht", dass sie familienversichert sein kann und die Tochter auch keinen Anspruch auf ALG II hat, dann müsst ihr das aus eigener Tasche zahlen. ~200€ pro Monat.
... was eine falsche Info ist! Denn der Krankenkassenbeitrag für einen Schüler liegt so um und bei 80 Euro ...
Na dann ists doch easy.
Mit anderen Worten: Du übernimmst die Kosten für uns? Super!
in der beschriebenen Konstellation besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
Es wurde kein Wohngeld beantrag - und auch nicht abgelehnt. Hier war die Rede von BaföG.