Vorläufiges Zahlungsverbot / Kontopfändung

6 Antworten

Hi, Reicht das Guthaben dann aus um die Pfändung zu bezahlen? Dann ruf morgen sofort in der Früh bei der Bank an und sag denen dass der Betrag überwiesen werden kann (automatisch passiert da nix) und das Konto anschließend wieder freigegeben werden soll. Die Beraterin erledigt dann alles weitere, aber verlass dich drauf dass das Konto erst wieder so am Dienstag - Mittwoch frei ist. Bearbeitung einer Pfändung dauert recht lange

Hi es gibt Pfändungsgrenzen , außerdem ist es nicht ganz so einfach ein Konto zu pfänden also muss du schon mehr als eine Rate vergessen haben zu bezahlen. Vieviel verdienst du denn bis zu einem Nettobetrag von ca. 950 € darf der Gläubiger dein Arbeitslohn nicht pfänden.

Am besten ist es, wenn Du mit dem Gläubiger Kontakt aufnimmst und eine Ratenzahlung vereinbarst, u.U. über die Einrichtung eines Dauerauftrags. Dann könnte Dein Konto nach wenigen Tagen wieder frei sein. Den genauen Ablauf müßtest Du dann bei Deiner Bank klären, auch wenn Du die Möglichkeit hast, den offenen Betrag sofort zu überweisen. Wenn z.B. Geldeingänge auf Dein Konto nämlich nicht ausreichen, wird es auch nicht sofort freigegeben.

Hast du ein P-Konto? Dann darf der Geldeingang unter ca. 1100,- € nicht gepfändet werden. Ansonsten siehts nicht so toll aus.

das geld kann ohne weiteres vom arbeitgeber überwiesen werden, von deinem konto wird alles über den pfändungsfreien betrag gepfändet. ich weiß jetzt nicht die genaue grenze, weil sie sich wieder verändert hat, bei junggesellen waren/sind es um die 950€, wenn du zb 1.300€ netto verdienst, werden 350€ gepfändet.

princ01  15.06.2012, 00:30

Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 930 Euro 1) monatlich, 217,50 Euro 2) wöchentlich oder 43,50 Euro 3) täglich,

Jorgfried  14.06.2012, 23:55

Das ist nur bei einem P-Konto der Fall.

princ01  15.06.2012, 00:29
@Jorgfried

Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 930 Euro 1) monatlich, 217,50 Euro 2) wöchentlich oder 43,50 Euro 3) täglich,