vorläufiger Führerschein abgelaufen, Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Hallo, im Januar habe ich einen neuen Führerschein beantragt und habe einen Vorläufigen Führerschein der bis April gültig war bekommen. Nun habe ich Arbeitszeit bedingt meinen Führerschein nicht abholen können. Vorletzte Woche war ich in einen Unfall verwickelt, bei dem ich nicht schuld war. Der Polizist hat nun gesagt, dass ich eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekomme. Ich wusste nicht dass ich nicht Fahren darf, da ich der Meinung war, Fahren zu dürfen. Ich wollte morgen meinen Führerschein abholen habe mir extra einen Tag Urlaub genommen. Ist dieser Sachverhalt denn gültig?
10 Antworten
Du bist gem. § 4 FeV verpflichtet einen gültiges Dokument(Gührerschein) dabei zu haben, das deine Fahrerlaubnis ausweist.
Tust du das nicht ist das eine Ordnungswidrigkeit, die, wenn sie zur Anzeige gebracht wird laut Bußgeldkatalog 10 Euro kostet.
Mit Fahren ohne Fahrerlaubnis hat das nichts zu tun.
Man muss unterscheiden zwischen "Fahren ohne Führerschein" und "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Das "Fahren ohne Führerschein" ist zutreffend, wenn man seinen Führerschein (das Dokument) nicht mitgeführt hat.
Das "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist zutreffend, wenn man die Fahrerlaubnis durch eine Fahrschule erst gar nicht erworben hat, oder einem die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Insofern bist du ohne gültiges Dokument gefahren, wenn dein Führerschein abgelaufen war. Kost dann halt 10 €.
Keine Ahnung? Vielleicht war er NEU und wusste es nicht besser?
Warte halt ab was du für ein Schreiben bekommst. Einspruch kann man ja immer erheben. Ist halt nur immer nerviger Papierkram.
Was für eine lahme ausrede ist das denn? Für Behördengänge nimmt an sich rechtzeitig einen Tag frei oder sagt auf Arbeit Bescheid das man etwas später kommt oder früher geht!
Das ist keine ausrede, es gibt sowas wie urlaubssperre und es gibt dumme antworten zu normalen fragen... kein wunder ist ja auch ein ulmer
Und jetzt? Wenn du dringende Arzttermine oder Behördengänge zu erledigen hast findet sich immer eine Lösung! Einfach mal den Mund aufmachen und mit dem Vorgesetzten drüber reden...
Ich weiß scheint dir anscheinend schwer zu fallen, trotzdem ist es das beste Mittel um nicht in so eine Situation wie bei dir zu geraten.
Was meine Aussage jetzt mit meiner Stadt zu tun hat kann ich nicht nachvollziehen, genauso wenig warum du jetzt beleidigend wirst. Wie heißt es so schön: getroffene Hunde bellen 😉👍
du warst nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis - das Ersatzdokument war zwischenzeitlich abgelaufen - du hättest nicht mehr fahren dürfen.
es kann nicht sein, im Januar das Kärtchen beantragt - wir haben NOVEMBER
hättest früher in die Puschen kommen müssen - zu Spät - das ist eine Straftat - ne hohe Geldstrafe oder gar bis zu einem Jahr Knast
warum wurde der FS neu beantragt?
Der Fahrerlaubnis ist es egal, ob der Führerschein oder was auch immer abgelaufen ist. Die erlischt nicht. Die kann gar nicht erlidchen, sondern muss entzogen werden.
Ich hatte im Dezember eine MPU die ich erfolgreich abgeschlossen hatte. Mein Führerschein war nicht entzogen, ich hab nach bestandener MPU auch keine Punkte bekommen oder dergleichen.
damit war dein FS entzogen, Antrag wurde gestellt und nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt mit Befristung
Genau durch die Ausgabe des vorläufigen dokumentes und der Anfertigung und bereitstellung des Kartenführerscheines ist doch bestätigt das er die Fahrerlaubnis hat nur das Dokument dazu noch nicht.
Eben. Hier gilt §4 FeV und nicht §21 StVG
Mit einem abgelaufenem Führerschein erlischt nicht automatisch die Fahrerlaubnis.
doch, weil nämlich die Prüfungsbescheinigung auch nur 3 Monate nach dem 18. Geb. beim BF17 gültig ist.
er hat die Plastikkarte noch nicht in den Händen
irgendwas wird verschwiegen
Falsch
ach nee - das ist zu einfach - was ist deine Meinung letzter Satz
hat er den FS viell. wegen ner MPU neu beantragt??
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Verkehrsstraftat nach § 21 StVG, die verwirklicht wird,
wenn der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist
oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 StVG verboten ist.
Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
In bestimmten Fällen, wie Fahrlässigkeit oder beschlagnahmtem Führerschein, ist die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze begrenzt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dann gegeben, wenn der Fahrzeugführer ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führt und
ihm bislang keine gültige Fahrerlaubnis für solche Fahrzeuge erteilt wurde oder
die entsprechende Fahrerlaubnisklasse durch Fristablauf erloschen ist oder
eine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umgeschrieben wurde oder
die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen oder
ein zeitlich befristetes Fahrverbot verhängt wurde.
Es handelt sich dabei nicht um das Fahren ohne Führerschein, bei dem der Fahrzeugführer seine Führerschein-Urkunde lediglich nicht mitführt. Das kostet nur 10 Euro !
Und weshalb sagt der Polizist dann das er eine Anzeige schreibt, dies eine Straftat wäre und an den Staatsanwalt weiterleitet?