Darf ich mit dem vorläufigen Führerschein fahren?
Hallo,
Ich bin heute 18 geworden aber hole meinen Führerschein am Montag. Das heißt ich fahre 1 woche mit meinem vorläufigen Führerschein. Also der gelbe zettel den man bekommt wenn man noch keine 18 ist (begleitetes fahren). Meine frage icht darf ich mit dem Schein fahren oder bekomme ich eine Strafe wenn ich erwischt werde?
7 Antworten
Der gelbe Zettel ist kein Nachweis einer Fahrerlaubnis, dieser berechtigt dich NICHT zum Fahren und ist auch KEINE BF17-Prüfbescheinigung und auch KEIN vorläufiger Führerschein.
Dies ist lediglich die schriftliche Bestätigung der bestandenen Prüfung zur Vorlage bei der Behörde bei Abholung des Führerscheins, erst da bekommst Du dann mit Aushändigung des Führerscheines die Fahrerlaubnis erteilt.
Du darfst mit diesem "vorläufigen" Führerschein noch bis zu 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres fahren:
https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/faq-jugendliche.html
Was passiert, wenn ich meinen Kartenführerschein nach meinem 18. Geburtstag nicht gleich abhole?
Die Prüfungsbescheinigung aus dem Begleiteten Fahren ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. In dieser Phase entfällt bereits die Auflage, nur in Begleitung zu fahren. Danach ist die Prüfungsbescheinigung jedoch abgelaufen. Daher sollte der Fahranfänger oder die Fahranfängerin seinen oder ihren Kartenführerschein bis spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle abgeholt haben. Wer nach Ablauf seiner Prüfungsbescheinigung ohne Kartenführerschein Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
ab 18 fällt sogar die Auflage mit dem begleitenden Fahren weg - das Rosapapier ist noch mind. 3 Monate gültig; Zeit genug um sich das Plastikkärtchen zu holen.
Nur ins Ausland darfst damit nicht mehr
wirst im Ausland erwischt - Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis = Straftat
Die Fahrerlaubnis ist erteilt mit dem Rosa Papier, nur hat er den richtigen Führerschein nicht dabei. 15€ Verwarngeld.
wird im Ausland nicht anerkannt, das ist eine innerstaatliche Angelegenheit, ER hat KEINEN FÜHRERSCHEIN nur eine Prüfungsbescheinigung
das ist ein Unterschied
Der gelbe Zettel ist kein vorläufiger Führerschein.
Die Prüfungsbescheinigung für begleitetes Fahren ist rosa und nicht gelb!
https://www.buzer.de/gesetz/9545/a169233.htm
Wenn du diese hast, darfst du nur in Begleitung fahren und nicht alleine.
Bedeutet du musst noch warten, bis dir der Führerschein ausgehändigt wurde und erst dann darfst du alleine fahren.
Was steht denn auf dem gelben Zettel? Ist da irgendwas von wegen Berechtigung zum Fahren vermerkt oder nicht?
Wenn da vorläufiger Führerschein drauf steht, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Wenn du die praktische Prüfung bestanden hast und 18 bist, wäre das andernfalls keine Straftat mehr (Fahren ohne Fahrerlaubnis), sondern nur eine Ordnungswidrigkeit (Nichtmitführen des Führerscheins, was 10,- kostet).
Mehr dazu hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Mit-Pruefbescheinigung-fahren--f71733.html
Ich fahre ja mit dem gelben zettel schon 1 jahr
Wenn das die Bescheinigung zur Erlaubnis des begleiteten Fahrens ist, dann darfst du ab 18 weiterfahren und das auch ohne Begleitperson.
"Mit dem 18. Geburtstag kann sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfungsbescheinigung gefahren werden. Die Bescheinigung muss aber innerhalb von drei Monaten gegen den regulären Kartenführerschein eingetauscht werden,"
siehe hier:
https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/rechtliche-aspekte.html
Prüfbescheinigung und vorläufiger Führerschein sind nach FeV Anlage 8b https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8b.html und 8a https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8a.html zu erstellen und müssen entsprechend rosa sein, diese Bescheinigungen gibt es nicht in der Farbe Gelb.
Es wäre dann lediglich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.