Wer ist der Eigentümer des Führerscheins?
Nachdem ich nun im Internet nicht wirklich fündig wurde, frage ich nun hier.
Beim Personalausweis und Reisepass ist es ausdrücklich gesetzlich so geregelt, dass die Bundesrepublik Deutschland Eigentümer des Ausweises ist (Mir sind die Gründe dafür bekannt).
Nun ist die Frage, wie das bei Führerscheinen ist, insbesondere für die im Straßenverkehr. Bin ich auch Eigentümer oder nur Besitzer des Führerscheins?
(Es geht nur um das Dokument, nicht um die Fahrerlaubnis an sich)
Die Situation:
- Ein gültiger Führerschein ist vorhanden
- Die Fahrerlaubnis wurde nicht entzogen
- Der Führerschein wurde nicht beschlagnahmt (Polizei, gerichtlicher Beschluss, u. ä.)
- Es gibt keine anderen Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis oder für eine mögliche Beschlagnahme ("Einzug") des Führerscheins
- Es gibt keine Einträge wegen Verkehrsverstößen in Flensburg
- Es liegen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor, die eine Einschränkung oder einen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen könnten
Meine Fahrerlaubnis und meinen Führerschein habe ich erworben unter der Voraussetzung, dass das Dokument nicht zeitlich befristet ist. Was kann eigentlich passieren, wenn ich meinen Führerschein ("rosa Lappen") nicht umtauschen lasse in den neuen, zeitlich befristeten Kartenführerschein?
Wie ist das mit der Besitzstandswahrung und der nachträglichen Erklärung der Ungültigkeit der bisherigen Dokumente?
Kann der Führerschein nach der angeblichen Umtauschfrist von Behörden bzw. der Polizei einbehalten werden? (Kein Entzug der Fahrerlaubnis, sondern nur die Einbehaltung des Dokuments, also des Nachweises der Fahrerlaubnis)
Daher meine Frage: Gehört der Führerschein mir oder den Behörden (z. B. ausgebende Führerscheinstelle)?
Dürfen diese den Führerschein einbehalten oder nicht, da ich nicht nur im Besitz der Fahrerlaubnis bin, sondern auch Eigentümer des Dokuments dafür?
(Führerscheinklasse 4 seit 1978, Klasse 3 seit 1980, Klasse 1 + 2 seit 1986)
4 Antworten
Deine Fahrerlaubnis bleibt ja bestehen. Auch beim Umtausch in einen neuen Führerschein (es wird auch kein Gesundheitschekc oder Fahrprüfung gemacht).
Wenn du deinen rosa Führerschein nicht eintauschst, hast keinen gültigen Führerschein, aber eine Fahrerlaubnis, dann ist das eine Ordnungswidrikeit ( Fahrer ohne Führerschein) und kostet 10 Euro.
Nach dem Umtausch wird dein rosa Führerschein entwertet und du darfst ihn behalten.
Das Stichwort ist hier wieder: überflüssiger Zeitaufwand, so vom Verfasser schwer kritisiert, den er selbst aber hier exzessiv betreibt. Besser gar nicht darauf eingehen...
Was passt dir eigentlich nicht, dass ich das hier frage? Mein Interesse war in erster Linie die rechtliche Situation und was passiert, wenn ich den Führerschein nicht umtauschen lasse.
Wenn es dich nervt, dann antworte doch einfach nicht auf meine Beiträge. So einfach ist das. Die Gründe können dir doch egal sein.
Danke, beantwortet mir zwar nicht ganz meine Frage, war mir aber eine Hilfe. Danke nochmal!
Nun ist die Frage, wie das bei Führerscheinen ist, insbesondere für die im Straßenverkehr. Bin ich auch Eigentümer oder nur Besitzer des Führerscheins?
Du bist nur Besitzer des Führerscheins. Wie bei allen Dokumenten geht auch der Führerschein nicht in dein Eigentum über.
Meine Fahrerlaubnis und meinen Führerschein habe ich erworben unter der Voraussetzung, dass das Dokument nicht zeitlich befristet ist. Was kann eigentlich passieren, wenn ich meinen Führerschein ("rosa Lappen") nicht umtauschen lasse in den neuen, zeitlich befristeten Kartenführerschein?
Zunächst einmal nichts. Aber 2033 werden die regionalen Fahrerlaubnisregister aufgelöst. Von dem Moment an wird es keinen Beleg mehr dafür geben, dass du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist, außer dem Führerschein selbst. Aber was, wenn du ihn verlierst? 🤔
Wie ist das mit der Besitzstandswahrung und der nachträglichen Erklärung der Ungültigkeit der bisherigen Dokumente?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Dokument wird ungültig, die Fahrerlaubnis nicht, mit einer Ausnahme: Klasse 2 darfst du schon jetzt nicht mehr fahren.
Kann der Führerschein nach der angeblichen Umtauschfrist von Behörden bzw. der Polizei einbehalten werden? (Kein Entzug der Fahrerlaubnis, sondern nur die Einbehaltung des Dokuments, also des Nachweises der Fahrerlaubnis)
Theoretisch wäre das denkbar, aber akut wird dies erst im Februar 2022, wenn die ersten Dokumente tatsächlich ungültig sein werden.
Wenn ein konkreter Grund vorliegt, kann der sicherlich einbehalten werden. Man müsste hier den Zusammenhang kennen, um eine Antwort geben zu können. Du schreibst da sehr viel und machst ein großes Brimborium was deine Kenntnisse angeht hinsichtlich des Unterschieds zwischen Eigentum und Besitz. Du sagst nur damit nichts aus über die entsprechende Situation, die bewertet werden muss.
Es gibt keinen konkreten Grund, das Dokument "einzubehalten". (Juristisch wird der Führerschein nicht "eingezogen", sondern von der Polizei beschlagnahmt)
Der Zusammenhang ist, dass die alten unbefristeten Führerscheine ("graue und rosa Lappen") in den neuen, aber zeitlich befristeten Führerschein getauscht werden müssen.
Übrigens: Der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer ist entscheidend.
Ach, das ist doch wieder nur blablabla, was nun wirklich jeder weiß. Aber was genau willst du denn jetzt eigentlich, wo ist das Problem genau? Das kam bisher noch nicht durch.
Aber was genau willst du denn jetzt eigentlich, wo ist das Problem genau?
Kurz gefasst in 2 Fragen:
Was kann mir (wirklich) passieren, wenn ich meinen Führerschein nicht umtausche und ich weiterhin fahre?
Falls der Führerschein mein Eigentum ist, kann mir mein bisheriger Führerschein abgenommen werden, weil ich ihn nicht umtauschen ließ?
Ich fragte, wo das Problem liegt. Du hast doch deinen Führerschein und lediglich die Form wird umgetauscht, oder habe ich da was missverstanden?
Lediglich die Form ist es nicht, denn die neue Form hat ein "Haltbarkeitsdatum".
Das ist schon eine Verschlechterung:
1. Die unnötigen Kosten, die entstehen (Gebühr, Fotos, in den meisten Fällen auch die Kosten für die Karteiabschrift)
2. Die begrenzte Geltungsdauer, danach entstehen wieder Kosten.
Beides ist an sich überflüssig. Die Generation der alten Führerscheinbesitzer würde allmählich von selbst verschwinden ohne Aufwand und zusätzliche Kosten.
Hinzu kommt der Aufwand an Zeit, den ich für völlig überflüssig betrachte. In der Summe kommen da einige Stunden zusammen. Und ich frage mich, wozu?
Der größte Aufwand an Zeit, der in dieser Angelegenheit betrieben wird, ist deine Aktivität hier. Also, nimm es nun so hin, dann ist alles in Ordnung.
Wenn das alles ist, ist es deutlich billiger, den Führerschein nicht umzutauschen. Im Durchschnitt musste ich etwa alle 8 Jahre mal meinen Führerschein vorlegen.
Ich lasse ihn ohnehin immer zuhause. So kann man ihn schon mal nicht verlieren und — sollte der Fall tatsächlich eintreten — kann ihn die Polizei nicht direkt abnehmen, ob berechtigt oder nicht.
Die Frage bleibt aber, ob ein unbefristet gültiges Dokument nachträglich befristet und damit für ungültig erklärt werden kann? (Stichwort: Rechtssicherheit)