Führerschein wurde frühzeitig ausgehändigt. Kann vor dem 18. Geburtstag damit gefahren werden?
Hallo liebe Community,
ich habe folgende Problemstellung. Ein Freund hatte am Montag Geburtstag. Er hat am begleiteten Fahren Teilgenommen. Der Direktversand des "richtige" Führerscheins wurde beantragt und so durchgeführt, dass er den Führerschein schon am Samstag erhalten hat.
Ich habe auch an einem Montag Geburtstag und da wir in dem selben Landkreis (München; Führerscheinstelle Grassbrunn) leben habe ich mich gefragt, ab wann die Fahrerlaubnis gültig ist. Ab dem Tag des 18. Geburtstags, oder ab dem Zeitpunkt zu dem der Führerschein zugestellt wurde?
Außerdem würde ich gerne differenziert wissen, ob die (wenn überhaupt vorhanden) Gültigkeit nur im Inland oder auch im Ausland gültig ist. (natürlich meine ich nur solche Länder, in denen ein regulärer EU-Führerschein gilt.)
Lg !
6 Antworten
Ab dem 18. Geburtstag. Das habt ihr mit Sicherheit auch mehr als einmal in der Fahrschule gehört...
Habt ihr garantiert! Und deine Logik ist vollkommen falsch...
Wenn ich den Schein ausgestellt bekomme, müsste er ja auch gültig sein.
Nein, muß er nicht zwangsläufig. Der Beginn der Fahrerlaubnis muß nicht zwingend mit dem Ausstellungsdatum des Dokumentes übereinstimmen.
Dazu gibt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Auskunft:
§4:(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.....
(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen....
Also: wer einen entsprechenden Führerschein hat, besitzt auch die Fahrerlaubnis.
§ 10 Mindestalter(1) Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle:
5a: Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B: 18 Jahre.
Zusatzbemerkung in Spalte "Auflagen":
Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland ....Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat.
Also sehe ich das so: sobald du den "echten" Führerschein in Händen hälst, hast du auch die Fahrerlaubnis. Bist du zu der Zeit aber noch nicht wirklich 18, darfst du damit nur im Inland fahren.
Natürlich gilt die Fahrerlaubnis erst ab dem 18. Geburtstag und natürlich gilt der Führerschein in allen Ländern, die EU-Führerscheine anerkennen.
Bist du dir da sicher, oder ist das eine Schätzung. So ist es ja auch möglich, dass man einen PKW-Führerschein -nach Antrag- vorzeitig erhält und damit fahren darf.Könnte das hier nicht auch gelten?
Nein.
Da hast du deine Antwort!
Bevor hier Verwirrung entsteht! Auf deinem zukünftigen Führerschein steht das Datum drauf, ab wann du die Fahrerlaubnis besitzt (wenn mich da nicht alles täuscht), bedeutet: wenn du sagen wir mal am 17.6. Geburtstag hast wird da sehr wahrscheinlich auch der 17.6. draufstehen, aber da kann ich mich auch wirklich irren. Die kurze und definitiv richtige Antwort ist aber, dass du erst fahren darfst sobald du 18 bist, nicht schön 2 Tage früher wenn du ihn z.B. am 15.6. bekommst, da das Mindestalter für die Klasse B 18 Jahre beträgt.
Jetzt kommt nochmal eine Vermutung: ich glaube sobald du den Kartenführerschein bekommen hast darfst du damit auch ins Ausland, das sollte sich aber durchs googeln noch bestätigen lassen.
Ich hoffe ich konnte helfen 😊
Nein du darfst nicht fahren
Wenn du Bf17 hast dann darfst du in Begleitung der eingetragenen Begleitpersonen fahren und das bis zu deinem 18 Geburstag und auch genau bis dahin und nicht zwei Tage vorher du hast ja schließlich nicht auf einmal eher Geburtstag...ab deinem Geburtstag verfällt die Auflage mit der Begleitperson aber der rosa Zettel sollte möglichst bald spätestens aber nach drei Monaten zu dem Karten Schein getauscht werden...
Okay. Dann habe ich den Kartenführerschein und warte einfach noch zwei Tage. Die werde ich schließlich auch noch warten können.
Nein. Das haben wir nicht. Sonst würde ich hier sicherlich nicht fragen. Ich bin mir da auch nicht so sicher, ob das so stimmt. Hatte eigentlich darauf gehofft, dass jemand eine Rechtsquelle heranziehen könnte. -Aber da ist das hier wahrscheinlich das Falsche Forum ;-) Wenn ich den Schein ausgestellt bekomme, müsste er ja auch gültig sein. -so zumindest meine Logik-. Aber ohne einen Beleg kann ich weder das eine noch das Andere so nachvollziehen. Schließlich würde ab 18 ja auch Sinn ergeben...