Autofahren mit abgelaufenen vorläufigen Führerschein

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Der (vorläufige) Führerschein ist nicht identisch mit der Fahrerlaubnis, sondern nur das Dokument zum Nachweis der Erlaubnis. Was du machst, ist "Fahren ohne Führerschein" (im Gegensatz zum "Fahren ohne Fahrerlaubnis", die hast du seit der bestandenen Führerscheinprüfung). Falls du in eine Kontrolle kommst, wird nicht so viel passieren wie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das ändert aber nichts daran, dass du das möglichst vermeiden solltest (u.a. Mehraufwand bei der Kontrolle deiner Fahrerlaubnis = längere Wartezeiten); evtl. kannst du beim Straßenverkehrsamt nach einem weiteren vorläufigen Führerschein fragen, um die Zeit bis zur bestandenen Anhängerprüfung zu überbrücken. Das dürfte aber auch etwas kosten.

Wenn die Fahrerlaubnis abgelaufen ist, ist diese abgelaufen. Ergo fährst du zunächst mal ohne - gegenteiliges ist dann in einem Verfahren erst mal zu beweisen. Hol dir einfach deine korrekte Karte und gut iss.

cat64k  25.09.2011, 14:24

blödsinn, es ist nur das dokument abgelaufen,

likeaG6Fan 
Beitragsersteller
 25.09.2011, 12:20

Ja dann muss ich jetzt nochmal 45€ bezahlen und in 3 Wochen (wenn ich meinen Anhängerschein bekomme) wieder nochmal 45€...? Deswegen wollte ich ja eigentlich den vorläufigen Führerschein haben. Dass das ganze irgendwie außer Kontrolle geraten ist, ist mir schon klar :(

Du hast keine gültige Fahrerlaubnis - also fährst Du ohne Führerschein, da hat die bestandene prüfung gar nichts zu sagen. Diese vorläufigen Lappen haben eben nur eine begrenzte Gültigkeit.

Also nicht fahren, Führerschein beantragen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

cat64k  25.09.2011, 14:22

diese antwort ist falsch. Ihr fehlt nur das Dokument zum nachweisen. ihre prüfung hat sie ja bestanden

meines wissens nach ist das fahren ohne fahrerlaubnis und kann die verweigerung des fs.wegen nichteignung zur folge haben.wer nicht weiß,das man ein fahrzeug nicht ohne gültige erlaubnis fahren darf ist nicht geeignet am öffentlichen strassenverkahr teil zu nehmen.

Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet jedes Mal 15 €.

Aber wie oft wird man tatsächlich angehalten?

likeaG6Fan 
Beitragsersteller
 25.09.2011, 13:12

Ja wenn das wirklich so ist wäre das ja super, ich möchte es ja jetzt die letzten Tage auch nicht drauf ankommen lassen, aber nächste Woche muss ich am Freitag 350km fahren. Danach brauche ich das Auto bis zu meiner Anhängerprüfung nicht mehr...

Also laut Wikipedia ist Fahren ohne Führerschein (mein Fall) nicht gleich Fahren ohne Fahrerlaubnis: http://de.wikipedia.org/wiki/FahrenohneF%C3%BChrerschein

Zitat: > Verwarnt wird der Fahrzeugführer für das Nichtmitführen der Führerschein-Urkunde im Original; hierfür ist bundesweit ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € vorgesehen. >