darf jemand ohne Führerschein mit einer Abschleppstange (ab)geschleppt werden der Über 18 Ist?

7 Antworten

Ich habe mal gelesen, dass Derjenige sich strafbar macht, der OHNE Führerschein im Auto sitzt UND den Zündschlüssel dreht, damit der Motor läuft. Beim Abschleppen muss wegen der Lenkung der Zündschlüssel gedreht sein und der Motor laufen. Ich denke, dass Derjenige ohne Führerschein bei einer Kontrolle bestraft wird. Wäre mir zu heikel.

GottLiebtSie  30.07.2010, 10:04

Bem abgeschleppten Fahrzeug muß in der Regel der Zündschlüssel nur soweit gedreht werden, dass das Lenkrad gedreht werden kann.

Bei Fahrzeugen, deren Servolenkungspumpe über den Motor angetrieben wird, macht es Sinn, den Motor laufen zu lassen, da die Lenkung ohne Servounterstützung sehr schwergängig sein kann.

Bei Fahrzeugen, deren Servolenkungspumpe elektrisch betrieben sird, braucht der Motor nicht mitzulaufen.

Welfensammler  16.04.2010, 13:03

Wenn der Motor läuft, muss der Abschlepper sogar einen LKW-Führerschein haben.

Aber warum soll man dann abschleppen ??

Anni70  16.04.2010, 13:09
@Welfensammler

Ich gebe zu, dass diese Situation sehr heikel ist. Das Beste wäre, es würde ein Polizist in diesem Forum die Antwort geben.

andy1964  19.05.2010, 18:18
@Welfensammler

warum brauchst du wenn der Motor läuft einen LKW Führerschein?

Nonsens!

Den benötigst du nur wenn das geschleppte Fahrzeug nicht zugelassen ist!

GottLiebtSie  30.07.2010, 10:45
@andy1964

auch dann brauchst Du keinen Führerschein, denn ein Fahrzeug, das nicht angemeldet ist, darf nur transportiert werden, d.h. auf einem Anhänger, mit Abschleppwagen mit Brille oder auf einem Plateauwagen.

Grundsätzlich muß man in dem abgeschleppten Fahrzeug keine Fahrerlaubnis haben. Der Lenker des gezogenen Fahrzeuges ist nicht der Führer eines Kraftfahrzeuges (Bundesgerichtshof NZV 90 157).
Er muss aber eingewiesen sein und das gelenkte Fahrzeug bedienen können. Ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben, wird aber in der Rechtssprechung meist bei ca 15-16 Jahren gesehen.
.
Sehr wichtig - zwischen Abschleppen und Schleppen gibt es einen großen Unterschied. Es gibt eine ausführliche FAQ im Verkehrsportal. Siehe http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2205

Bugwelle  13.03.2013, 02:33

Will er nun Schleppen oder Abschleppen. Selbst wenn er beim "Schleppen" vorne einen LKW-Schein hat, braucht er eine Behörden-Genehmigung.

Rechtsfolgen:

Bei der Verbringung nicht zugelassener betriebsfähiger oder betriebsunfähiger Kraftfahrzeuge, kann kein Abschleppen i. S. d. § 15a StVO vorliegen, sondern ein ungenehmigtes Schleppen i. S. d. §§ 33 Abs. 1, 69a Abs. 3 Nr. 3 StVZO i. V. m. § 24 StVG.

§ 33 Abs. 2 StVZO:

Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.

Mit anderen Worten: Prinzipiell ist eine Fahrerlaubnis erforderlich, davon wird aber eine Ausnahme gemacht, wenn die genannten Anforderungen erfüllt werden.

Soweit ich weiß, gilt folgendes:

Schleppen mit einer Entfernung bis ca. 50 km (z.B. zur nächsten Tankstelle oder Werkstatt) gilt als Abschleppen. Dafür braucht der Führer des geschleppten Fahrzeuges keinen Führerschein.

Geht es jedoch über die 50 km hinaus, gilt der Vorgang als Schleppen, und der Führer des geschleppten Fahrzeugs braucht einen Führerschein der Klasse, die dem Fahrzeug entspricht.