Vorläufiger Führerschein, Kopie gültig?
Hallo, ich werde in ein paar Tagen 18 und wollte mein bereits gekauftes Auto abholen. Allerdings komme ich nicht mehr zum Landratsamt um meinen Führerschein abzuholen, was aber kein Problem darstellen sollte, da der vorläufige Führerschein (begleitetes Fahren mit 17) ja auch noch einen bestimmten Zeitraum verwendet werden darf. Aber jetzt habe ich folgendes Problem, ich durfte nur mit meinem Vater mit dem vorläufigen Führerschein fahren und den hat er jetzt bei sich im Auto. Mein Vater ist aus geschäftlichen Gründen jedoch für 2 Wochen jetzt nicht zu Hause, das heißt keine Chance an das Papier zu gelangen. Ich habe allerdings noch eine Kopie des Exemplars, bzw. er ist auf meinem Laptop eingescannt. Könnte ich die Kopie benutzen ohne dass ich Ärger bekomme? Ist das dann gültig?
Vielen Dank im Voraus:)
6 Antworten
Ich glaube, von den bisherigen Antwortgebern kennt sich keiner richtig aus... Daher zunächst § 48a Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zur Prüfungsbescheinigung:
Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Könnte ich die Kopie benutzen ohne dass ich Ärger bekomme?
Ja, benutzen kannst du sie schon, nur sollte das keine Farbkopie sein, bevor noch der Verdacht der Urkundenfälschung im Raum steht. Um ganz sicher zu gehen, kannst du auch auf eine Schwarzweiß-Kopie das Wort "Kopie" schreiben – die Kopien werden dir nur nichts nützen.
Ist das dann gültig?
Nein. Du kannst statt mit der Kopie genauso gut ganz ohne Papier fahren. In beiden Fällen ist das eine Ordnungswidrigkeit, weil die geforderten Nachweise (Führerschein bzw. Prüfungsbescheinigung und Fahrzeugschein) immer im Original mitgeführt werden müssen. Dich erwartet dann eine Verwarnung mit folgendem Vorwurf aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog:
Tatbestands-Nr. 248130: Sie führten die Prüfungsbescheinigung nicht mit bzw. händigten sie auf Verlangen nicht aus. § 48a Abs. 3, § 75 FeV; § 24 StVG; 251 BKat
Das dazugehörige Verwarnungsgeld beträgt 10 Euro und hat keine Auswirkungen auf die Probezeit. Wenn du auch die nicht riskieren willst, kannst du ja noch warten, bis dein Vater zurück ist, schließlich hast du noch genug Zeit. Ab dem 18. Geburtstag darfst du übrigens auch mit der Bescheinigung alleine fahren.
Danke für die Auszeichnung! :-)
Auch, wenn du das Original hast, darfst du meines Wissens nach nicht alleine mit dem 17-er Führerschein rumfahren. Denn nur dafür ist er ausgestellt. Alles andere ist fahren ohne Fahrerlaubnis, auch wenn dein richtiger Schein schon bei der Führerscheinstelle liegt. Ruf dort zur Not Montag an und frag nach, denn die können es dir sicher sagen.
Alles andere ist fahren ohne Fahrerlaubnis, auch wenn dein richtiger Schein schon bei der Führerscheinstelle liegt.
Die Fahrerlaubnis ist doch erteilt. Wie kommst Du darauf das das Fehlen des Führerscheins gleichbedeutend mit Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre?
Auch, wenn du das Original hast, darfst du meines Wissens nach nicht alleine mit dem 17-er Führerschein rumfahren
Ab 18 darf er mit der BF17 Bescheinigung alleine fahren, die Auflage der Begleitperson endet mit dem 18. Geburtstag.
Die BF17 Bescheinigung ist bis 3 Monate im Inland als Nachweis der FE gültig.
Alles andere ist fahren ohne Fahrerlaubnis
Da die Fahrerlaubnis vorhanden ist, ist dies auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Wenn der Fragesteller nach seinem 18. Geburtstag die BF17 Bescheinigung nicht dabei hat, handelt es sich um Fahren ohne Führerschein, und ist eine OWi in Höhe von 10,-€.
Doch, man darf auch mit dem 17er-Führerschein alleine rumfahren. Man muss halt nur innerhalb der Frist, die vorgegeben ist, den "echten" abholen.
Solltest du von der Polizei kontrolliert werden, was sehr sehr selten vorkommt, muss du 10 bis 15 Euro Strafe zahlen und eventuell bei der Polizei in deinem Wohnort innerhalb 10 Tagen oder so den Führerschein vorzeigen.
Also alles nicht so schlimm.
Ich hab mal gehört, dass Kopien von Ausweisen unter Umständen ungültig sind, weil man die gefälscht sein könnten bzw. dass die Kopie schon als Urkundenfälschung gilt, allein weils kopiert ist. Lass besser das Auto von jemand anderem abholen
Die Kopie darfst du nicht benutzen.