Mein Mann fährt ohne gültige Fahrerlaubnis. Wie muss ich mich verhalten?

8 Antworten

Du als Halter bist verantwortlich dafür, wer mit Deinem Wagen fährt. Wenn Du zulässt, dass eine Person ohne Fahrerlaubnis Dein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzt, bist Du mit dran. Die Rechtsgrundlage zeige ich Dir gleich.

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis StVG .

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

  1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
  2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
  3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

  1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
  2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
  3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Ich würde ihn nicht mehr fahren lassen, ihn zur Rede stellen und ggf. sogar bei der Polizei anzeigen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Es ist dein Auto und du hast dafür zu sorgen, dass damit nur Personen fahren, die auch dazu bemächtigt sind.

Ich würd ihn SOFORT zur Rede stellen, vor allem es geht um DEINE Kinder und DEIN Auto!

Ich würde ALLES wissen wollen über die Straftat.

Womöglich geht er auch fremd, wenn er Dir schon sowas verheimlicht!

Bluehoney112 
Beitragsersteller
 13.11.2014, 09:23

Die STRAFTAT ist das fahren ohne Fahrerlaubnis! Er hatte noch nie eine andere Straftat begangen außer die eine. Und nein er geht mir nicht fremd. Das eine hat ja mal gar nichts mit dem anderen zu tun. Trotzdem danke für die Antwort.

Riccardo  13.11.2014, 22:05
@Bluehoney112

Das Eine mit dem Anderen nicht aber lügen mit beidem!

An alle die so etwas für richtig halten: Niemand verliert seinen Führerschein ohne Grund. Dauerhaft zu schnell, Missachtung der Verkehrsregeln, Beleidigung oder gar Nötigung. Solche Leute sind ein potenzielles Risiko, weswegen Sie meiner Meinung nach auch rein gar nichts auf den Straßen verloren haben (sofern sie ihren Führerschein nicht zurückerlangt haben).

Und um noch auf den Threadersteller einzugehen. Es ist falsch nichts zu unternehmen. Sollte es mit ihrem Auto zu einem Unfall kommen greift keine Versicherung, egal ob schuldig oder nicht. Bei der nächsten Fahrzeugkontrolle kommt dann wahrscheinlich auch noch ein eintrag im Strafregister dazu. Die Folgen eines solchen Verhaltens (ob für einen selbst oder andere), sollte wohl hier klar erkennbar sein. Ob sie sich selbst mit Ihrem Mann befassen, sie zur Polizei gehen, oder darauf warten das er erwischt wird liegt bei Ihnen. Allerdings rate ich ihnen: Tun Sie etwas, bevor es auf die ein oder andere Art Böse für Sie/Euch endet. Ich würde sogar noch behaupten das sie hier mit im Boot sitzen, sollte es zu einem Verfahren kommen, denn er fährt Ihr Auto mit Ihrem wissen!

Crack  12.11.2014, 20:55

Sollte es mit ihrem Auto zu einem Unfall kommen greift keine Versicherung, egal ob schuldig oder nicht.

Aber sicher macht sie das, dafür ist die KFZ-Haftpflicht eine Pflichtversicherung die einem Geschädigten zu seinem Recht verhelfen soll.

Oder soll sich ein Geschädigter selbst beim Verursacher darum bemühen das sein Schaden beglichen wird?

Bluehoney112 
Beitragsersteller
 12.11.2014, 21:01

Das Strafverfahren ist eingeleitet und Gerichtsverhandlung angesetzt. Nach seiner Aussage hat er vor 20 Jahren eine in polen gemacht der aber nicht mehr auffindbar ist.

Ich würde mal anonym die Polizei aufmerksam machen! Sowas geht nicht, auch wenns der Ehepartner ist. Oder mit ihm reden, sofern er dann nicht zuschlägt.

Bluehoney112 
Beitragsersteller
 12.11.2014, 21:30

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Er würde niemals zuschlagen!!!

DhokterBerg  12.11.2014, 21:33
@Bluehoney112

Naja ich kenne solche Männer. Wenns ihrer nicht tut, ist das ja okay.

Bluehoney112 
Beitragsersteller
 12.11.2014, 21:29

Nein, keine Straftat begangen außer diese eine. Strafverfahren wegen "einmaligem" fahren ohne Fahrerlaubnis.

adk710  12.11.2014, 20:48

Ist die Polizei nicht schon längst darauf aufmerksam geworden, wenn laut Fragestellerin schon

(Post von der Polizei/Einleitung eines Strafverfahrens)

gekommen ist? :)

DhokterBerg  12.11.2014, 20:54
@adk710

Stimmt ich hatte einen Denkfehler. Ich ging davon aus, er hat ihn erst durch die Straftat verloren.

Dann hat sie vllt. schweingehabt, weil sie nix von wusste. Ich würde mich sofort bei der Polizei melden und mitteilen, das eben erst bemerkt zu haben.