Vorladung zur Erörterung!
Es geht darum das ich eine Vorladung zur Erörterung erhalten habe.
Dann steht dort:
In dem hier zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren
Tatvorwurf: Verkehrsunfall in Verbindung mit ... Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ($ 143 StGB)
Ereignisort: Stadt (Mehr nicht, keine Uhrzeit oder Datum)
Erscheinen sie bitte zur Erörterung von Detailfragen
Ich bin entsetzt so was zu erhalten. Ich weiß nicht um was es geht bzw. Wann was oder wo genau. Bin ich als beschuldigte gemeint oder was ist damit gemeint?
2 Antworten
Ich bin entsetzt so was zu erhalten. Ich weiß nicht um was es geht bzw. Wann was oder wo genau.
Da geht's Dir genau so wie der Polizei ;-) Ernsthaft: Die wissen derzeit einfach nicht genau, was sich überhaupt zugetragen hat. Mit dem Ergebnis, dass nicht klar ist, wer Beschuldigter ist (wenn es denn überhaupt am Ende einen gibt) und wer Zeuge ist. Und offensichtlich hat die Polizei die Hoffnung, dass Du hier zur Aufklärung beitragen kannst. Was noch lange nicht bedeutet, dass das am Ende auch der Fall ist.
Also Erörterung ist ja erstmal nur, dass du ihnen beim Aufklären eines Falles helfen sollst. In diesem Fall ist das ein Verkehrsunfall.
Es steht nichts da, dass du der Unfallverursacher oder der Tatverdächtige in einem Ermittlungsverfahren bist. Mit dem Tatvorwurf meinen sie, dass du zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall vorbeigefahren bist ohne zu helfen oder du vielleicht bei einem Sachschaden (kann auch ein Verkehrsunfall sein) beteiligt warst und aber nicht dort geblieben bist, bis die Polizei eintraf und irgendwer sich dein Kennzeichen aufgeschrieben hat!
Aber da würde ich mich in der nächsten Polizeistelle erkundigen, denn die können dir sicherlich sagen was es mit der Vorladung auf sich hat!