Wa kommt auf mein Freund zzu?
Hallo Freund,
Irgendwelche Nacktbilder wurden von einer 13 Jährigen rumgeschickt. Mein Freund hat das Bild bekommen und es ebenfalls weltergeschickt. Die Polizei hat es irgendwie mitbekommen. Und gegen Ihn wird wegen Kinderpornographie ermittelt. Sein Handy wurde beschlagnahmt. Er hatte aber nix mehr auf sein Handy drauf, weil er ein paar Tage vorher die gesamten Inhalte auf sein Handy gelöscht hatte.
Jetzt zur frage was für eine Strafe könnt er (16, nicht vorbestraft) bekommen? Und würde öffentlich Interesse bei so einer Tat bestehen, um die ganzen Daten wiederherzustellen. Was noch zu erwähnen ist, es wurden ca. 10 Handys von Jugendlichen beschlagnahmt.
6 Antworten
Das er die Fotos bekommen hat, ist sicherlich nachweisbar, weil es ja verschickt wurde.
Ein öffentliches Interesse besteht auf jeden Fall, Kinderpornographie ist ja kein Kavaliersdelikt.
Er wird hoffentlich eine Strafe bekommen, aus der er etwas lernt. Man schickt überhaupt keine Nacktbilder weiter und schon gar nicht von Kindern.
Das ist nicht nur blöd, sondern wirklich kriminell.
Selbst wenn er vorher alles gelöscht haben sollte, pflücken die Techniker der Polizei das Smartphone komplett auseinander, und werden die gelöschten Dateien evtl. zu Tage fördern. Wenn dort dann weitere kinderpornografische Bilder zu finden sind, ist er dran. Obwohl er das auch so schon ist. Auch die Verbreitung von Kinderpornografie ist strengstens völlig zu Recht Verboten.
So weit ich weiß ist die Strafe bei Besitz von solchen Bildern bei einer Geldstrafe, und einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren. Die Verbreitung dieser Bilder setzt da noch einen drauf. Dafür kann es dann eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und bis zu 5 Jahren geben.
Die mögliche Strafe bei deinem Buddy ist abhängig von der Anzahl der Bilder, die Verbreitung - also an wen er das alles verschickt hat, ob er Vorbestraft ist und von seinem Alter. Es ist also schwierig vorherzusehen was ihn erwarten wird. Das Smartphone wird im übrigen bestimmt für die dauer der Ermittlungen weg sein. Verfügt der Freund über sonstige Geräte wie PC, Laptop, Tablet, und besteht der Verdacht das dort weitere Bilder zu vermuten sind, dann werden die ebenfalls im Rahmen einer möglichen Hausdurchsuchung Beschlagnahmt werden.
Unaufgefordert Nacktbilder erhalten, das kann ja wohl jedem passieren. Nur, dann noch weiterleiten da konnte schon die Strafbarkeit beginnen.
Was tun, wenn mir unaufgefordert Kinderporno-Material zugeschickt wird?
Auch da rät die Polizei, Bilder und Protokolle, aus denen hervorgeht, wer welches Bild an wen versandt hat, auf einem geeigneten Medium zu speichern und unverzüglich bei der Polizei abzugeben. In jedem Fall sind die Bilder und Protokolle danach von der Festplatte zu löschen.
https://www.n-tv.de/politik/Was-ist-erlaubt-was-wird-bestraft-article12304841.html
Nur so zur Info: Alle gelöschten Inhalte kann man wiederherstellen; defintiv löschen kann man Daten nur, wenn man den Datenträger plattwalzt.
stimmt nicht. Wenn ich 1000 Dateien 10000000 Aufspiele und lösche. Ist es unmöglich die Daten wiederherzustellen die vor den 1000 Dateien drauf waren.
Schon alleine das er es weiterleitet ist dumm genug. Und solche Menschen sollten meiner Meinung nach ne gerechte Strafe bekommen. Ich bin kein Richter, aber wenn er sauber ist wird er evtl mit sozialstunden davon kommen. LEIDER
wieso leider ... denen gings darum einen Kinderpornoring zu zerschlagen. Das werden sie wohl kaum indem sie einen 16-jährigen 5 Jahre ins Gefängnis stecken können. Sie wollten also haupts#chlich die Leute fassen die a) die fotos selbst gemacht haben und b) die Geld dafür kassieren und c) die Leute die dafür bezahlen. Um 16-jährige Vojeure gehts denen nicht. Warum also bestrafen.