Hauptverhandlung ohne Zeugen?
Hallo,
ich habe gestern eine Vorladung vor Gericht erhalten, wegen "gefährlicher Körperverletzung" versteh zwar nicht warum Körperverletzung (ich hab noch nie jemandem auch nur ein Haar gekrümmt, aber gut). Jedenfalls steht ganz unten auf dem Brief folgender Satz:
Zur Hauptverhandlung sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen worden.
Was genau bedeutet das? Sitze ich dann da allein mit dem Richter und dem Staatsanwalt, erzähle meine Sicht der Dinge oder wie genau ist das gemeint? Denn in einem Brief vorher (ich habe vorher schon die Anklageschrift erhalten) stand dass meine Tat durch 2 Zeugen bewiesen werden kann. Deswegen verwirrt mich das nun etwas, kommen diese 2 Zeugen die im 1. Brief benannt wurden oder kommen sie nicht, wie es im 2. Brief steht?
Und noch eine Frage dazu, vielleicht kann mir das auch jemand beantworten:
Der Fall wird vor dem Jugendgericht verhandelt, darf da theoretisch jeder hinkommen und zugucken? Wäre es dann möglich, dass ich meine Aussage mache ohne das irgendwelche "Zuschauer" dabei sein? Denn in meiner Aussage sind ein paar sehr persönliche Dinge bei, die eigentlich niemanden was angehen, aber die ich sagen müsste.
Vielen Dank und frohe Weihnachten.
2 Antworten
also die verhandlung wird ohne zeugen sein.Die werden schon im vorfeld ihre aussage bei der polizei abgegeben haben,so das sie nicht mehr persönl in der verhandlung angehört werden müssen. Das ganze wird nicht öffentl sein, da es jugendgericht ist.
ist unterschiedlich. Aber meistens unter ausschluss der öffentlichkeit.Die entscheidende Zustimmung, ob die Öffentlichkeit zugelassen wird, muss der. Jugendrichter/Jugendgericht geben
@fragesteller2,
wie kann ein einzelner mensch nur so viel Mist erzählen? Strafverfahren sind immer öffentlich.
wie kann ein einzelner Mensch jemanden abpöbeln und dabei mehr als deutlich zeigen, dass er keine Ahnung hat, wovon er spricht. Grds. sind alle Verhandlungen öffentlich, nicht nur Strafverfahren, § 169 S. 1 GVG. Verfahren in Familiensachen sind nach § 170 GVG grds. nicht-öffentlich. Ausnahmen sind möglich. Für Jugendstrafsachen ergibt sich die Nichtöffentlichkeit aus § 48 JGG. Also, erst informieren, dann andere kritisieren.
@volker13,was bist du denn für ein spinner? Pack dich mit deinem stuss erstmal an den eigenen offentlichen zinken
Warum willst Du persönliche dinge vortragen, wenn du gar niemanden ein haar gekrümmt hast?
Weil es dabei um meinen Ex-Freund geht, der hat mich angezeigt ist also mehr sone Beziehungssache um das alles erklären zu können, muss ich eben Dinge erzählen die nicht jeden etwas angehen...
Vielen dank. Aber bist du Dir sicher, dass das ganze dann nicht öffentlich ist? Dachte Jugendgerichte wären auch für die öffentlichkeit zugänglich (sieht jedenfalls in den Gerichtssendungen immer so aus).