Zeugenvorladung wegen Verkehrsunfall mit Sachschaden + Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Was tun?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also irgendwas stimmt da nicht.

Als Zeuge hat sie dein Auto nicht zu interessieren.

Wenn Sie dein Auto besichtigen und Lackproben nehmen, heißt das, dass sie einen Verdacht gegen dich haben, der Täter zu sein, aber dann bist du Beschuldigter und nicht Zeuge. Womöglich haben die eine Zeugenaussage über Wagentyp und Farbe, aber ohne Kennzeichen und versuchen nun über Lackproben das Unfallfahrzeug herauszufinden. Als Zeuge bist du jedenfalls nicht verpflichtet, das Auto vorzuführen.

Einzige Erklärung: die ermitteln formal gegen "Unbekannt", haben aber dich im Verdacht und wollen die angebliche Zeugenaussage dazu nutzen, dich zu überführen und danach als Beschuldigter weiterzuführen. Das sieht für mich nach ermittlungstaktischer Trickserei aus.

Auf jeden Fall müssen sie dir mitteilen, weswegen sie gegen wen ermitteln, damit du überhaupt weißt, wozu du aussagen sollst. Hast du denn schon eine Information, worum es geht, als Tatort, Zeitpunkt und Vorwurf?  Dann könntest du sofort zu Protokoll geben, nicht zu diesem Zeitpunkt an jenem Ort gewesen zu sein, sodass du zur Sache nichts aussagen kannst. Alle weiteren Fragen würde ich dann sowieso nicht mehr beantworten.

CrankChambers 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 16:53

Danke für die Antwort.

Das hört sich sehr passend an.

Im Brief steht nur, dass es sich um einen Verkehrsunfall mit Sachschaden + Unerlaubtem Enfernen vom Unfallort handelt und der Fahrzeugführer Unbekannt ist.

Leider keine Ort- und Zeitangabe.

Und ich kann als Zeuge einfach die Fahrzeugbesichtigung verweigern?

Hamburger02  02.03.2016, 19:02
@CrankChambers

Ohne richterlichen Beschluss bist du zu keiner Mitarbeit bei polizeilichen Ermittlungen verpflichtet. Du bist auch nicht verpflichtet, irgendeinen Polizisten an dein Auto ranzulassen. Und wenn es auf Privatgelände steht, kannst du der Polizei sogar den Zutritt verbieten.

Ich würde in so einem Fall einen Brief zurückschreiben mit der Bitte um Angabe von Ort und Zeit des Unfalles, um prüfen zu können, ob du als Zeuge überhaupt in Frage kommst. Mehr nicht. Möglicherweis hast du ein Alibi und dann ist der Fall sowieso erledigt.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich mich nicht erinnern kann, in letzter Zeit einen Unfall beobachtet zu haben, bitte ich um Angabe von Ort und Zeit des Unfalles um prüfen zu können, ob ich als Zeuge überhaupt in Frage komme.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Ohneschuld"

CrankChambers 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 19:18
@Hamburger02

Vielen dank für die Antworten ^^

Wenn du Zeuge bist, hat die dein Auto nicht zu interessieren. Du kannst dort aussagen, dass sie dir und deinem Anwalt das genauer erklären sollen, was sie aus welchem Grund von deinem Auto wollen.

Wenn Du als Zeuge angehört wirst, bist Du nicht Beschuldigter. Würden sie Dich als Beschuldigten behandeln oder vernehmen, müssten sie dir zuvor diesen Umstand mitteilen, mitsamt der Beschuldigung. Ansonsten wäre Deine Aussage nicht verwertbar.

Bei der Polizei muss man als Zeuge nicht aussagen. Anders ist es, wenn man von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht vorgeladen wird. Auf jeden Fall gibt es Aussageverweigerungsrechte: Wenn man durch die Aussage selber Gefahr liefe, dass ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen einen eingeleitet wird (das genügt; es muss keine "Selbstbelastung" im Sinne eines Geständnisses sein), oder wenn man Personen belasten würde, die verwandt oder verschwägert sind (genaue Definition steht meist in der Ladung).

Eine freiwillige Fahrzeugbesichtigung zu erlauben ist auf jeden Fall ratsam. Ansonsten kann die Polizei im Rahmen der Verhältnismäßigkeit das Fahrzeug als Beweismittel auch sicherstellen, auch wenn man nicht Beschuldigter ist.

du ersparst dir eine menge kummer, sorgen und geld, wenn du weißt, dass du es warst, dann gebe es einfach zu. polizisten sind auch nur menschen, die machen keinen ein oder sonst was. staatsanwälte stellen verfahren eher ein, wenn du eine ehrliche aussage gegenüber der polizei machst und schilderst, wie es wirklich war. ein anwalt kostet geld, ein nichteingeständnis wertet jeder richter als noch negativer und und und! wenn du dich unerlaubt tatsächlich vom unfallort entfernt haben solltest, dann sag das, gebe es zu, entschuldige dich, und die strafe wird geringer ausfallen als wenn du den obermacker raushängen lässt mit anwalt und überhapt! wenn du nichts gemacht hast, dann werden die lackpartikel keine mitschuld beweisen.


Als Zeuge kannst du die Aussage verweigern, wenn du dich selbst belasten müßtest oder wenn du mit dem Angeklagten eng verwandt bist. Ob du dein Auto vorfahren mußt, weiß ich nicht, nachdem die Spusi ja schon Beweise gesichert hat. Steht in der Vorladung, daß du mit Auto kommen mußt?

Wenn es sich um eine polizeiliche Einladung handelt,mußt du der nicht Folge leisten. Einer gerichtlichen vorladung mußt du folgen.

CrankChambers 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 16:03

Ja, sie wollen das Auto sehen

Bitterkraut  02.03.2016, 16:04
@CrankChambers

Wer will das Auto sehen? Von wem hast du die Vorladung bekommen?

CrankChambers 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 16:06
@Bitterkraut

Von einer Normalen Dienststelle würd ich mal sagen

Bitterkraut  02.03.2016, 16:10
@CrankChambers

Und was ist so schlimm daran, daß sie das Auto sehen wollen? Inwiefern bist du Zeuge und was hat dein Auto damit zu tun? Hat es was gesehen?

Wenn man als Zeuge nicht kooperativ ist, kann man auch mal zum Beschuldigten werden. Irgendwas stimmt an deiner Geschichte nicht.

CrankChambers 
Beitragsersteller
 02.03.2016, 16:20
@Bitterkraut

Hab ja nicht gesagt das es schlimm ist, hat mich nur gewundert weil ich mich dadurch wie ein Beschuldigten fühle.

Und warum sie mich als Zeugen vorladen weiß ich auch nicht, hab nichts gesehen oder behauptet was gesehen zu haben...