Vorladung der Polizei nachkommen?
Hallo,
Ganz grob gesagt habe ich bisschen Mist gebaut und bin aus Gruppenzwang über einen Zaun geklettert, wo man nicht drüber sollte. Als Konsequenz wurde ich von der Polizei geschnappt und des Hausfriedensbruchs angeklagt. Da wir uns in dem Bereich jedoch nur 2 Min aufhielten und nichts kaputt gemacht, geklaut oder sonstiges gemacht haben und ich auch sonst nie auffällig geworden bin, sollte sich das jedoch bald wegen Geringfügigkeit klären.
Ich dachte, dass wenn ich von der Polizei vorgeladen werde, ich dort hingehe, zugebe dass ich rübergeklettert bin, aber erkläre, dass nix weiteres gemacht wurde, mich entschuldige, sage dass es dumm war und die Sache somit erledigt ist.
Jedoch empfehlen viele Websites ( https://www.anwalt.de/rechtstipps/ich-habe-eine-vorladung-zur-polizei-erhalten-was-muss-ich-tun_110193.html )
A) nicht zur polizeilichen Vorladung zu gehen
B) einen Anwalt ins Spiel zu bringen.
Ist das wirklich nötig?
LG
Es war die abgesperrte Terrasse eines Cafes.
7 Antworten
Ein Tipp fürs Leben: AUF KEINEN FALL HINGEHEN!
Vorladung ignorieren und gut ist. Sag am besten nichtmal bescheid, dass du nicht kommst. Auch am Telefon können sie dich zum Sprechen bringen, was dann gegen dich verwendet werden kann
Hey,verstehe deine Lage voll und ganz.Jeder hatte mal so einmal Bock was nicht wirklich legales zu tun da kann mir jetzt niemand sagen:Ja ich hab noch nie nichts Illegales getan.Jetzt zu deiner Frage:Du solltest am besten hingehen und zu geben was du getan hast.Denn wenn du nichts kaputt gemacht hast und nicht wirklich Probleme mit der Polizei in der Vergangenheit hattest,wird da jetzt nicht Großes raus springen.Vill müsste man Geld zahlen.Aber das auch nicht so viel also geh lieber hin gib es zu.Die Strafe wird bestimmt nicht all zu groß sein;)
Lieber erstmal bei einem Anwalt beraten lassen. Kostet aber natürlich was.
Geh hin - erkläre dich und den Vorfall und gehe nach Hause.....da kommt warscheinlich eh nie was bei rum
Musst da nicht hingehen. Warum denn auch?
Ach, und anklagen kann dich übrigens nur die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei. Wenn du von ihr Post bekommst, musst du dahin.