Vorladung bei Polizei "zeugenschaftliche Vernehmung". Fingerabdrücke?
Ich bin wegen eines Einbruchs für eine zeugenschaftliche Vernehmung vorgeladen. Bin ich damit Zeuge oder bin ich Beschuldigter? Nehmen die dort Fingerabdrücke etc.?
4 Antworten
Wenn auf Deiner Ladung das Wort "Zeuge" auftaucht, dann bist Du es auch. Taucht da "Beschuldigter" auf, bist Du auch einer. So einfach ist das. Die Polizei lädt niemanden als Zeuge um ihn dann plötzlich zu sagen, er sei Beschuldigter.
In der Regel werden bei Zeugen keine Fingerabdrücke genommen. Anderes kommt nur dann in Frage, wenn ermittelt werden soll, was sich bei einem Tathergang tatsächlich zugetragen hat - z.B. wenn es noch unbekannte Täter gibt. Dann kann man Fingerabdrücke zuordnen, die zum Zeugen, nicht zum unbekannten Täter gehören.
Die Polizei lädt niemanden als Zeuge um ihn dann plötzlich zu sagen, er sei Beschuldigter.
Schon mancher Zeuge ist während(!) seiner Aussage vom Zeugen zum Beschuldigten mutiert. :)
Aber -das ist natürlich richtig- wäre er schon jetzt Beschuldigter, würden man ihn auch als solchen laden.
Wenn du die Tat begangen hast ,bist du der Beschuldigte.Wenn du beobachtest hast,dann Zeuge.In beiden Fällen musst du nicht zur Polizei gehen, es reicht, wenn du vor dem Gericht Angaben machst .Kann aber sein,dass die Polizei dich dann abholen. " Er darf nichts verschweigen oder hinzufügen was die vollständige Klärung des Sachverhalts nachteilig beeinflussen könnte."
ZEUGENschaftliche Vernehmung ;)
Ja kann man machen aber wird zu 99 % ja bei dir nicht in FRage kommen, außer man braucht Ausschlussspuren.
Mach dich locker.
Du wirst zum Tathergang befragt als ZEUGE, Dir kann nix passieren.