ersuchen von justiz

2 Antworten

Hallo trele64,

"Ersuchen von Justiz" bedeutet, dass die Justizbehörden (in der Regel sind das die Gerichte) Federführend in der Maßnahme sind.

Das passiert meist, wenn die zuständige Justizbehörde nicht am Wohnort der betroffenen Person ansässig ist, aber die Person gerne zu einer Sache vernehmen möchte. Das kann eine Vernehmung als:

  • Beschuldigter
  • Zeuge
  • Geschädigter
  • Betroffene Person

sein. Aber das steht ja mit Sicherheit in dem Schreiben drin.

Wie gesagt, ist die zuständige Justizbehörde zum Beispiel in Bayern und die Person die vernommen werden soll wohnt in Schleswig Holstein, dann schreibt die Justizbehörde die Polizei am Wohnort des zu Vernehmenden an und diese bittet ihn der Vorladung folge zu leisten.

Die Polizei führt dann die Vernehmung durch und sendet dann das Vernehmungsprotokoll an die Zuständige Justizbehörde.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn man hier eine Antwort bekommen will, reicht es nicht aus, hier einfach mal eine Frage hinzurotzen und zu hoffen, es könnte vielleicht jemand was damit anfangen.... Die Schilderung darf dann schon mal etwas ausführlicher sein.

Anmerkung: Polizei und Justiz sind eigentlich zwei verschiedene paar Schuhe, die im Regelfall nicht gleichzeitig auftauchen.

trele64 
Beitragsersteller
 20.07.2014, 11:01

Was soll das denn ich habe eine ganz normale Frage gestellt und dann so eine Antwort ....vielen dank