Fingerabdruck beim Einbruch

4 Antworten

Die werden gespeichert und wenn er irgendwann mal erkennungsdienstlich behandelt wird, ist er fällig.

Sicher sind die Abdrücke für die Polizei verwertbar. Diese werden ins System eingespeichert und einmal durch den Computer gejagt, um zu schauen ob sie jemand erkennungsdienstlich zugeordnet werden können oder nicht... Wenn sie deinen Kumpel aber schnappen sollten bspw. bei nem anderen Bruch, wird er automatisch ED-behandelt und dann ist er fällig. Schließlich kann ihm die vorherige Tat auch angelastet werden und da hat er "A-Karte", denn der Fingerabdruck ist so individuell, das er schon als recht zuverlässiges Beweismaterial nutzbar bzw. dienlich ist...

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Klar kann die Polizei damit was anfangen - wenn denn Fingerspuren gesichert werden. Was bei Diebstählen höchst ungewöhnlich wäre. Um beurteilen zu können, ob das hier in Betracht kommt, müsste man schon mehr von dem Sachverhalt wissen.

dachs1234 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 20:44

also soweit ich weiß ist er an einer offenen Garage vorbei gegangen hat gesehen das die offen war und hat soweit ich weiß nur ein Koffer mit poker chips   mit genommen und fertig ( mein freund ist 15 ) 

skyfly71  27.04.2015, 20:46
@dachs1234

DANN wird sich die Polizei ganz sicher nicht die Mühe machen, Fingerspuren zu sichern. Das hätte mit Verhältnismäßigkeit auch nicht mehr wirklich was zu tun.

dachs1234 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 20:49
@skyfly71

oke danke dann hat er nichts zu befürchten  ach so und noch eine Trommel vom schlag zeug XD 

skyfly71  27.04.2015, 20:55
@dachs1234

das ändert aber auch nix

Klar sind die zu gebrauchen. Werden verglichen, ob es bereits einen Treffer gibt. Also wenn er bei seinem Ausweis einen Fingerabdruck abgegeben hat, hat er n Problem ;)